Platz:
674
in:
2021
Die neue StVO ist nun schon eine Weile in Kraft und doch werden Fußwege, Radstreifen und Kreuzungen weiterhin zugeparkt. Abgeschleppt wird selten, auch wenn eine massive Gefährdung der Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen vorliegt. Auch der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5m beim Überholen von Radler*innen wird so gut wie nicht eingehalten, aber auch nicht kontrolliert und eingefordert. Das neue Verkehrsschild, das motorisierten Fahrzeugen in schmalen Straßen das Überholen von Fahrrädern verbietet ist noch nirgends aufgestellt.
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