Stuttgarter Beteiligung am Flughafen Karlsruhe/ Baden-Baden beenden

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Steuern, Finanzen
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

476
weniger gut: -126
gut: 476
Meine Stimme: keine
Platz: 
705
in: 
2021

Die Flughafen Stuttgart GmbH gehört zu 35% der Stadt Stuttgart, welche seit 2001 mehrheitlich an der Baden-Airpark GmbH beteiligt ist. Bereits 2019 wurde diese im Gemeinderat unter klimapolitischen Gründen kritisiert.
Ursprüngliches Ziel der Gesellschafter war, dass der Flughafen Karlsruhe ab 2015 wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen kann und mit dem Flugverkehr Geld für Stadt und Land abwerfen kann. Dies ist nicht eingetroffen, da Billigfluggesellschaften wie Ryanair 2015 trotz Ankündigungen geplante Flugverbindungen nicht angeboten haben, wodurch der Flughafen rote Zahlen schrieb. Während Corona ist der hochsubventionierte badische Provinzflughafen dann in die völlige Bedeutungslosigkeit gestürzt, weswegen Stuttgart nicht mehr dieses wirtschaftliche Risiko tragen sollte. Ob die Einnahmen aus dem Abzug dann langfristig für eine Ertüchtigung des Stuttgarter Flughafens umgeleitet oder gar komplett aus dem Flugverkehr herausgenommen werden, hat die Stadt mitzuentscheiden.

Kommentare

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"Die Einnahmen aus dem Abzug..."
Vielleicht sollten Sie diese Formulierung nochmal überdenken.
Denn weder erzielt die Stadt aus etwas, was sie nicht mehr hat, Einnahmen.
Noch wird dieser Rückzug, der gegenüber den anderen Vertragspartnern einem Vertragsbruch gleichkommt, ohne Strafzahlungen in signifikanter Höhe abgehen.

Insofern wird das, was Sie eigentlich sagen wollten - nämlich Sparidee - maximal zu einem Nullsummenspiel, wenn nicht viel wahrscheinlicher zu einem Verlustgeschäft in noch größerer Höhe. Denn steuerlich lassen sich die Verluste aus dem FKB mit den Gewinnen aus dem STR prima verrechnen. Und DAS spart den Gesellschaftern richtig Geld.

Das Ganze funktioniert nur, wenn der FKB grundsätzlich aufgegeben oder vollständig privatisiert wird. Doch das entscheidet die Stadt eben nicht alleine.

Politikwissenschaften, 1. Semester: Beteiligungen der Stadt in Bereichen, die über ihre Zuständigkeit hinausgehen, sind freiwillig und können jederzeit eigenständig widerrufen werden.

Unwirtschaftliche Projekte bleiben zudem für den Staat unwirtschaftlich, egal ob man die Kosten auf den Bund oder die Stadt abwältzt. :)

In diesem Sinne: Beteiligung abziehen, Geld einnehmen und sich freuen. ;)

Wirtschaftswissenschaften, 1. Semester: Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten.

Natürlich beteiligt sich die Stadt freiwillig. Und sicher kann sich auch freiwillig den eingegangenen Vertrag beenden. Welche finanzielle Folgen ein solcher Vertragsbruch allerdings hat, das ist von außen schwer vorherzusagen. Daß die anderen Gesellschafter ein Ausscheiden nicht einfach so hinnehmen werden, hingegen schon.

Und um eine Einnahme handelt es sich immer noch nicht (es sei denn, Sie können darstellen, inwieweit die Stadt durch besagten Abzug Geld verdient (also zusätzlich einnimmt), das sie vorher nicht verdiente (also eingenommen hat)).

Quatsch: "Beteiligungen der Stadt in Bereichen, die über ihre Zuständigkeit hinausgehen, sind freiwillig und können jederzeit eigenständig widerrufen werden."
Statt apodiktischer Falschbehauptungen lieber etwas Vertragsrecht und BGB lesen!

Das ist doch kein Thema für den Bürgerhaushalt!