Nr. 61071 | von: Krawallschachtele | Stadtbezirk: Stuttgart (gesamt) | Thema: Weitere | Wirkung: Ausgabe Für unsere Stadt ist der Vorschlag:Ergebnis (nur gut):418weniger gut: -214gut: 418Meine Stimme: keine Platz: 947in: 2021Mehr Personal für das Ordnungsamt und städtischen Vollzugsdienst Kommentare 3 Kommentare lesen peter.bauer | 21.03.21 Bitte vor allem muskulöse Menschen einstellen. Leider wird das Ordnungsamt immer mehr bei seiner Arbeit bedroht. Dionysous | 22.03.21 Begründungen, Argumente fehlen. Am besten diese auch mit Statistiken belegen. Kann daher hier nicht abstimmen. Bopserle | 24.03.21 Aufstockung Mitarbeiter Amt für Öffentliche Ordnung um Kontrollen durchzuführen ist sehr zu empfehlen: 1.) Kontrollen Städtischen Vollzugsdienst: Regemäßige Kontrollen in den Grünanlagen von Stuttgart Süd (z.B. Weißenburgpark) um gegen Vandalismus, Graffitis, nächtliche Partys mit hoher Lärmbelästigung (Stichwort: Bluetooth-Boxen, Subwoofer etc.), Alkoholexzesse, Vermüllung etc. vorzugehen. 2.) Kontrollen ruhender Verkehr in Stuttgart-Süd: In Wohngebieten, Fußgängerzonen, auch in Bezug auf Dauerparker von Wohnmobilen, Camper etc. 3.) Kontrollen durch Gastronomiebehörde: Ausschank- und Öffnungszeiten, Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung, Hygiene etc.
peter.bauer | 21.03.21 Bitte vor allem muskulöse Menschen einstellen. Leider wird das Ordnungsamt immer mehr bei seiner Arbeit bedroht.
Dionysous | 22.03.21 Begründungen, Argumente fehlen. Am besten diese auch mit Statistiken belegen. Kann daher hier nicht abstimmen.
Bopserle | 24.03.21 Aufstockung Mitarbeiter Amt für Öffentliche Ordnung um Kontrollen durchzuführen ist sehr zu empfehlen: 1.) Kontrollen Städtischen Vollzugsdienst: Regemäßige Kontrollen in den Grünanlagen von Stuttgart Süd (z.B. Weißenburgpark) um gegen Vandalismus, Graffitis, nächtliche Partys mit hoher Lärmbelästigung (Stichwort: Bluetooth-Boxen, Subwoofer etc.), Alkoholexzesse, Vermüllung etc. vorzugehen. 2.) Kontrollen ruhender Verkehr in Stuttgart-Süd: In Wohngebieten, Fußgängerzonen, auch in Bezug auf Dauerparker von Wohnmobilen, Camper etc. 3.) Kontrollen durch Gastronomiebehörde: Ausschank- und Öffnungszeiten, Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung, Hygiene etc.
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