Das Verbot verursacht für alle Bewohner der Polizeisiedlung (Böblinger Str.312 bis 350) beträchtliche Umwegfahrten, sowohl bei der Anfahrt als auch bei der Abfahrt. Die nächsten möglichen Wendepunkte sind nördlich an der Haltestelle Vogelrain und südlich am Waldeck (dort mit Überquerung der Hauptradroute 1). Das Verbot stammt aus einer Zeit, in der die Böblinger Straße ein höheres Verkehrsaufkommen hatte. Heute würde eine einfache Vorfahrtsregelung, wie eine Lückenampel (Grünanforderung per Schleife) genügen.
Einzige bauliche Maßnahme wäre die Entfernung der Mitteltrennung in der Böblinger Straße. Die Gleisüberfahrt ist davon nicht betroffen; sie wird jetzt schon mit Ampel geregelt. Optional wäre ein Rückbau der vorhandenen Abbiegespuren möglich. In diesem Fall sollte eine Be-/Entladezone auf der Abbiegespur vor dem Gebäude 318 eingerichtet werden; diese Stelle wird jetzt schon von Liefer-Lkw genutzt, die nicht in die Siedlung einfahren können. Des weiteren wäre optional die ergänzende Einrichtung einer Fußgängerquerung über die Böblinger Straße an einem oder an beiden Abbiegeknoten, um einen direkten Zugang zum Radweg bzw. zum Fußweg am Nesenbach herzustellen.
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