Wegen zweier im Weg positionierter Lichtmasten kommen an diesen Stellen FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen nicht aneinander vorbei.
Außerdem erfüllt der Weg im Bereich kurz hinter der Brücke über die B14 vermutlich nur deswegen die vorgeschriebene Mindestbreite für Geh- und Radwege mit 2,50 Meter, da man auf der Fahrbahn einen durchgehenden weißen Streifen mit einem Abstand von ca. 50 cm gezogen hat, den Kraftfahrzeuge nicht überfahren dürfen.
So könnte man sich zwar theoretisch dort auf der zur Fahrbahn gelegenen Kante des Weges bewegen, aber wer will das schon.
Zudem ist der Weg auch für die Gegenrichtung (!) ab der Straße "Zum Lauchwald" als benutzungspflichtiger Geh- und Radweg ausgewiesen.
Das bedeutet Fahrradbegegnungsverkehr inklusive Fußverkehr bei diesen Bedingungen.
Für diejenigen, die sich trotzdem mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fortbewegen wollen, kann man ja das Zeichen "Radfahren frei" anbringen.
Der Aufwand für den Austausch der Schilder kostet natürlich Geld, weswegen ich das hier nicht als kostenneutral bewerte.
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