Aufhebung der Benutzungspflicht für Fahrräder auf dem bisher kombinierten Geh-und Radweg an der Büsnauer Straße zwischen Höhe B14 bis mindestens Kreuzung Zum Lauchwald

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Stadtbezirk: 
Vaihingen
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Thema: 
Radwege
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

243
weniger gut: -174
gut: 243
Meine Stimme: keine
Platz: 
1857
in: 
2021

Wegen zweier im Weg positionierter Lichtmasten kommen an diesen Stellen FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen nicht aneinander vorbei.
Außerdem erfüllt der Weg im Bereich kurz hinter der Brücke über die B14 vermutlich nur deswegen die vorgeschriebene Mindestbreite für Geh- und Radwege mit 2,50 Meter, da man auf der Fahrbahn einen durchgehenden weißen Streifen mit einem Abstand von ca. 50 cm gezogen hat, den Kraftfahrzeuge nicht überfahren dürfen.
So könnte man sich zwar theoretisch dort auf der zur Fahrbahn gelegenen Kante des Weges bewegen, aber wer will das schon.
Zudem ist der Weg auch für die Gegenrichtung (!) ab der Straße "Zum Lauchwald" als benutzungspflichtiger Geh- und Radweg ausgewiesen.
Das bedeutet Fahrradbegegnungsverkehr inklusive Fußverkehr bei diesen Bedingungen.

Für diejenigen, die sich trotzdem mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fortbewegen wollen, kann man ja das Zeichen "Radfahren frei" anbringen.

Der Aufwand für den Austausch der Schilder kostet natürlich Geld, weswegen ich das hier nicht als kostenneutral bewerte.

Kommentare

2 Kommentare lesen

Generelle Aufhebung der Benutzungspflicht wäre am Besten mit "Rad frei". Gute Radwege brauchen keinen Benutzungszwang. Auf denen fährt man gerne.

Das ist im allgemeinen Rahmen kostenfrei. Bei Kosten spricht man von vierstelligen Beträgen, alles andere ist Portokasse.