Erhaltung des Rechtsgrundsatzes "et altera pars" bei städtischen Aufgaben.

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Verwaltung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

55
weniger gut: -124
gut: 55
Meine Stimme: keine
Platz: 
2442
in: 
2013

Das Für und Wider muss von getrennten Institutionen ermittelt und geprüft werden (nicht 1 Amt, 1 Gutachten, 1 universitäres Institut welches intern pseudoneutral abwägt) und öffentlich und gegebenenfalls auch erörtert werden.

Gemeinderat prüft: 
nein