Ergebnis Haushaltsberatungen:
Freikarten sollen es den Gemeinderäten, die über die finanziellen Belange entscheiden, ermöglichen, sich ein Bild über die Arbeit der geförderten Institutionen machen zu können. Von den angebotenen Freikarten wird nur in einem sehr geringen Umfang Gebrauch gemacht. Darüber hinaus haben sich die Gemeinderäte durch eine Ehrenordnung verpflichtet, dem Oberbürgermeisters Freikarten anzuzeigen, wenn sie nicht unmittelbar mit ihrer Funktion im Zusammenhang stehen und einen Wert von 50 € überschreiten.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Regelungen bezüglich Freikarten für Aufführungen der Staatstheater Stuttgart werden vom aufsichtsführenden Gremium, dem Verwaltungsrat für die Staatstheater Stuttgart, getroffen.
Durch Freikarten wird die Möglichkeit geschaffen, dass die gewählten Vertreter, die über die finanziellen Belange entscheiden, sich ein Bild über die Arbeit der Geförderten machen können. Diese Möglichkeit ist für die ehrenamtliche Arbeit der Stadträtinnen und Stadträte sehr hilfreich.
Über die finanzielle Beteiligung der Stadt Stuttgart an den Württembergischen Staatstheatern Stuttgart entscheiden nicht nur die Mitglieder von Ausschüssen und Verwaltungsrat sondern – insbesondere bei Großvorhaben – der gesamte Gemeinderat.
Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung vom 27.4.2006 eine Ehrenordnung gegeben (GRDrs 236/2006). Gemäß Nr. 7 der Ehrenordnung haben sich die Gemeinderäte verpflichtet, Freikarten dem Ehrenrat unter Vorsitz des Oberbürgermeisters anzuzeigen, wenn sie nicht unmittelbar mit ihrer Funktion im Zusammenhang stehen und einen Wert von 50 EUR überschreiten. Von den angebotenen Freikarten wird nach Kenntnis der Geschäftsstelle des Gemeinderates nur in einem sehr geringen Umfang Gebrauch gemacht. Im letzten und im laufenden Jahr wurde kein einziger Fall bekannt.
Die zur Verfügung gestellten Freiplätze werden bei Nichtbenutzung in den freien Verkauf gegeben.
Kommentare