Die Verwaltung hat im Zusammenhang mit der Vorlage des Haushaltssicherungskonzepts 2009 mit GRDrs 281/2010 zunächst die Einführung einer Waffenbesitzsteuer zum 01.01.2011 vorgeschlagen. Nach einer vorsichtigen Schätzung wurde davon ausgegangen, dass das jährliche Aufkommen je nach Abgabensatz und der Zahl der Waffen, die von der Abgabe erfasst werden, netto etwa 1,2 Mio. bis 1,8 Mio. Euro betragen wird.
Die Verwaltung stützte sich bei dem Vorschlag zur Einführung einer Waffenbesitzsteuer auf ein Rechtsgutachten, das im Auftrag des Städtetages Baden-Württemberg erstellt wurde und das zu dem Ergebnis kam, dass die gesetzlichen Voraussetzungen (Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg) für die Erhebung dieser Steuer als kommunale Aufwandssteuer vorliegen.
Wie vom Gutachter dargelegt, kann die Waffenbesitzsteuer allerdings nicht unterschiedslos bei allen Waffenbesitzern erhoben werden. Vielmehr sind Ausnahmetatbestände für jene Waffenbesitzer zu schaffen, bei denen der Besitz von Waffen zur allgemeinen Lebensführung gehört. Dies gilt nach Auffassung des Gutachters für juristische Personen (dazu gehören auch ins Vereinsregister eingetragene Schützenvereine), für Jäger, für Sportschützen, die den Schießsport als Leistungssport betreiben, und für gefährdete Personen sowie solche Personen, die aus gewerblichen oder dienstlichen Gründen eine Waffe besitzen.
Bei der Ermittlung der steuerrelevanten Waffenzahl hat die Verwaltung unterstellt, dass zur Jagdausübung im Durchschnitt drei Waffen benötigt werden, die unter Berücksichtigung der gutachtlichen Feststellung nicht in die Besteuerung einbezogen werden können. Im Zuge der Beratung des Haushaltssicherungskonzepts 2009 Ende Juli 2010 wurde die Verwaltung u.a. beauftragt, die für die Jagdausübung notwendige Waffenzahl mit der Höheren Waffenbehörde zu klären.
Darüber hinaus hat die Verwaltung festgestellt, dass eine erhebliche Anzahl von Waffen auf sog. (Alt-)Erbfälle zurückzuführen sind, bei denen nach Sachlage davon auszugehen ist, dass nach Abschluss des Prüfungsverfahren höchstens 10 v.H. der Waffen tatsächlich in den Besitz der Erben übergehen und somit zu einer Waffenbesitzsteuer herangezogen werden können.
Nach Abschluss der weiteren Prüfungen ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass bei einer Waffenbesitzsteuer nach Abzug der Verwaltungskosten je nach Steuersatz nur noch mit Einnahmen zwischen 400.000 und 800.000 Euro zu rechnen ist. Im Hinblick auf das deutlich geringere Steueraufkommen, das voraussichtlich bei einer Einführung erzielt werden kann, hat die Verwaltung dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Einführung dieser Steuerart zurückzustellen und die dadurch im Haushaltssicherungskonzept 2009 entstehende Finanzierungslücke durch andere Maßnahmen zu schließen. Der Gemeinderat hat dem Vorschlag der Verwaltung Ende September 2010 zugestimmt.
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