Während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB werden die Bebauungsplanentwürfe mit der entsprechenden Begründung bereits seit geraumer Zeit ins Internet eingestellt. Unter www.stuttgart.de/oeffentlichkeitsbeteiligung können die entsprechenden Unterlagen abgerufen werden.
Nach der öffentlichen Auslegung sind die Bebauungspläne nicht mehr beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung sondern beim Bürgerservice Bauen des Baurechtsamtes einzusehen.
Die Bewertung der richtigen Planlage ist im Stadtgebiet Stuttgart häufig sehr schwierig, da viele Bebauungspläne durch den Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen wurden und daher nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in aller Regel nichtig sind. Allerdings gibt es Ausnahmen von diesem Grundsatz, wenn sich beispielsweise ein Gebiet entsprechend diesem Bebauungsplan entwickelt hat. Außerdem liegen oft mehrere Bebauungspläne im Bereich eines Baugrundstückes übereinander, so dass dann im Einzelfall entschieden werden muss, welcher Bebauungsplan bei dem konkreten Vorhaben Anwendung findet.
Die Beurteilung dieser schwierigen Rechtsfragen ist sowohl für die Bauherren, als auch zumeist für die Architekten äußerst schwierig und sie sind auf die Beratung durch den Bürgerservice Bauen bzw. die Bauverständigen angewiesen. Fehlerhafte Annahmen in Bezug auf die Rechtsverbindlichkeit eines Bebauungsplanes könnten in der weiteren Folge für die Bauherren nicht nur zu ganz erheblichen Schäden bezüglich der Planungskosten, sondern auch zu langen Verzögerungen bei der Verwirklichung eines Bauvorhabens führen. Privatrechtliche Rechtsstreitigkeiten zum Ausgleich dieser Schäden wären somit vorprogrammiert.
Der derzeit kostenpflichtige Ausdruck von Bebauungsplänen bis zur Größe von A0 einschließlich notwendiger Beratungen im Bürgerservice Bauen würde durch ein kostenloses Angebot von Bebauungsplänen im Internet voraussichtlich nahezu vollständig entfallen. Jährliche Einnahmeausfälle von etwa 50.000 € wären die Folge.
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