Kühlschränke für die Stadtmitarbeiter anschaffen (Altgeräte ersetzen)

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Verwaltung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

48
weniger gut: -48
gut: 48
Meine Stimme: keine
Platz: 
1399
in: 
2011

In der Stadtverwaltung stehen in vielen Büros uralte private Kühlschränke, die von den Mitarbeitern selbst angeschafft wurden. Die Stadt trägt hier die Energiekosten. Vielfach handelt es sich um ausrangierte Kühlschränke aus Privathaushalten. Sehr viele entsprechen daher nicht den modernen Energieverbräuchen. Würde die Stadt selbst Energiesparende Geräte einkaufen und aufstellen, würde sich diese Investition über eingesparte Stromkosten sehr schnell amortisieren.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

9 Kommentare lesen

Die Stadt verfügt meines Wissens über Kantinen für ihre Mitarbeiter. Es besteht deshalb kein Grund, dass in städtischen Büros zusätzlich noch Kühlschränke stehen, die Strom verbrauchen.

Städtische Mitarbeiter dürfen also während der Arbeit nicht trinken?

Und was ist mit Mitarbeitern, die nicht in die Kantine gehen wollen sondern sich etwas von zuhause mitbringen?

Ich finde es völlig in Ordnung, wenn in städtischen Büros in Teeküchen Kühlschränke stehen. Das gibt es in sehr vielen Büros in der Wirtschaft ja schließlich auch und trägt eindeutig zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz bei.

Bitte? Kühlschränke? Für was? Private Altgeräte in öffentlichen Gebäuden? Brandschutz? Energiekosten? Kühlschränke, die nicht von der Stadt beschafft wurden, verbieten!

Ich kenne mich in den Büros der Stadtverwaltung nicht aus. Von einem fürsorglichen Arbeitgeber erwarte ich, dass er seinen Mitarbeiter/innen eine Teeküche mit Kühlschrank zur Verfügung stellt. - Sollte dies der Fall sein, dann gehören alle privaten Kühlschränke abgeschafft. Sollte dies nicht der Fall sein, bin ich fassungslos (gibt es keinen Betriebsrat oder ähnliches?).

In der Stadtkämmerei z. B. ist die ehemalige Hausmeisterwohnung im vierten Stock zu einer "Cafeteria" umgebaut d.h. drei Aufenthaltsräume stehen neben einer Küche zur Verfügung. Dort steht auch ein Kühlschrank - für 253 Mitarbeiter.

Ich finde es verständlich, dass manche privaten Geräte in den Büros stehen. Schließlich wäre es ungeheuerlich, wenn die Mitarbeiter des ganzen Hauses jeweils zwei bis drei Mal am Tag in den 4. Stock pilgern würden, um sich dort eine Flasche Wasser zu holen - das wäre dann auch ein bisschen teurer als der von der Stadt bezahlte Strom...

Wenn schon unbedingt Kühlschränke, dann ja wohl pro Fachabteilung oder Teeküche bzw. in Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl. Auch Mitarbeiterfürsorge hat seine Grenzen! Außerdem hat nicht jeder Mitarbeiter zwingend Bedarf für einen Kühlschrank. Gebot der Stunde: maßvoller Umgang mit knappen Geldern!

private Kühlschränke haben in der Stadtverwaltung nichts verloren! Ebenso wie in Privatunternehmen das zugelassen ist. Hier sorgen die Betriebsräte für Teeküchen, in denen der Arbeitgeber auch für Kühlschränke sorgt. Also sollte auch die Stadtverwaltung die arbeitsrechltichen Bestimmungen einhalten und für die gesetzlich vorgegebenen Einrichtungen sorgen!

Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Beschäftigte nicht per se Anspruch auf einen Kühlschrank. Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV) zu ermitteln, ob beispielsweise die Vorhaltung von Haushaltskühlgeräten erforderlich ist. Da bis 31.12.2012 die alten Arbeitsstätten-Richtlinien fort gelten, kann die ASR 29/1-4 „Pausenräume“ herangezogen werden. Nach Nummer 5.3 ASR 29/1-4 liegt ein Bedarf für Vorrichtungen zum Kühlen von Speisen und Getränken vor, wenn keine Betriebskantine zur Verfügung steht. Ergo sind in den Dienstsitzen Kühlschränke vorzuhalten, in denen es keine Kantine gibt.

Ohne die hehren Ziele des Antragstellers herabzusetzen, aber ich denke diese Aufgabe sollte verwaltungsintern – beispielsweise über den Arbeitsschutzausschuss (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) – geregelt werden und nicht über den Umweg des Vorschlagswesens der Bürgerbeteiligung zum Stadthaushalt.