Stellungnahme der Verwaltung

Mit der Gemeinderatsdrucksache 199/2011 wurde vom Gemeinderat der Beschluss für die neue konzeptionelle Ausrichtung der Ganztagsangebote für Grundschulkinder gefasst. Ziel ist es die Ganztagsgrundschulen flächendeckend auszubauen, um damit den ständig steigenden Betreuungsbedarf von Kindern im Grundschulalter qualitativ hochwertig zu decken (vgl. GRDrs 331/2016, Anlage 1). Damit verbunden ist der sukzessive Umbau der außerschulischen Hortplätze in bedarfsgerechte Plätze, vorrangig für Kleinkinder.

Im Dezember 2012 hat der Gemeinderat beschlossen, an dem grundsätzlichen Ziel der Bündelung der Schulkindbetreuungsangebote an den Schulen festzuhalten und bestehende Hortplätze nur dann zu belegen, wenn Betreuungsangebote an den Ganztagsschulen und den Schülerhäusern nicht ausreichen (vgl. Beschlüsse 1 und 2, Antrag 441/2012 sowie GRDrs 55/2013). Hierzu stimmen sich Schulverwaltungsamt und Jugendamt regelmäßig ab.

Bis auf die Eltern-Kind-Gruppen stimmten alle Kita-Träger dem Verfahren der sukzessiven Umwandlung von Hortplätzen zu. Aufgrund der spezifischen Situation der Eltern-Kind-Gruppen hat der Gemeinderat beschlossen, dass die in der Anlage 2 der GRDrs 286/2017 aufgeführte Eltern-Kind-Gruppen entgegen der bisherigen Beschlussfassung bis einschließlich Schuljahr 2021/2022 weiterhin ihre Hortplätze belegen können, unabhängig davon, welche Betreuungsmöglichkeiten an der Schule des jeweiligen Kindes zur Verfügung stehen. Danach gilt auch für die Eltern-Kind-Initiativen das vereinbarte Verfahren zur Hortumwandlung bzw. gegebenenfalls zum Hortabbau in Abstimmung mit dem Jugendamt und dem Schulverwaltungsamt.

Gemeinderat
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Umsetzung und Prüfung