Stellungnahme der Verwaltung

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat sich im Rahmen der Erarbeitung ihres Nahverkehrsentwicklungsplans mit der Schienenstrecke Kornwestheim – Stuttgart-Untertürkheim beschäftigt und hier auch ihr Interesse an deren Weiterentwicklung dokumentiert. Tatsächlich zeigen die bisherigen Verkehrsuntersuchungen, dass nur die Bedienung der Strecke mit einer Linie, die über die genannten Streckenendpunkte hinausreicht, dort zu einer signifikanten Erhöhung der Fahrgastnachfrage führt. Die Einfädelung einer solchen Linie sowohl in Kornwestheim als auch in Stuttgart-Untertürkheim in die weiterführenden S-Bahn- oder Regionalzuggleise würde dort jedoch den Bau kostenträchtiger Überwerfungsbauwerke erfordern. Der gesamtwirtschaftliche Nutzen eines massiven Ausbaus der sog. „Schusterbahn“, ohne dessen Nachweis Bund und Land keine Fördermittel für die Investitionen zur Verfügung stellen, ist deshalb fraglich. Zudem steht die Ausbauidee in Konkurrenz zur sog. „T-Spange“, die eine funktional ähnliche, aber deutlich wirksamere verkehrliche Wirkung hätte.

Im Nahverkehrsentwicklungsplan spricht sich die Landeshauptstadt Stuttgart auch für die Weiterverfolgung der Option „T-Spange“ aus, wobei eine konkrete Linienführung einer dort verkehrenden Linie an den größten Nachfragepotenzialen und den betrieblichen Möglichkeiten zu orientieren wäre. Der derzeit neu entstehende S-Bahn-Tunnel zwischen Stuttgart-Bad Cannstatt und der neuen S-Bahn-Station Mittnachtstraße wird auch für den Anschluss eines Abzweigs in Richtung Stuttgart-Feuerbach vorbereitet. Die Randbedingungen für eine Einschleifung der T-Spange in Feuerbach sind allerdings noch völlig ungeklärt, da bezüglich dieses Bahnhofs viele Wünsche bestehen. Neben der dort angestrebten Anbindung der innerstädtischen Gäubahnstrecke (sog. „Panoramabahn“) wäre auch die Realisierung eines Regionalzughalts wünschenswert. Aus dem Projekt „Stuttgart 21“ besteht zudem die Option der zusätzlichen Einschleifung von Fern- und Regionalzuggleisen in den neuen Fernbahntunnel aus Richtung Bad Cannstatt („P-Option“). All diese auch von der Landeshauptstadt Stuttgart befürworteten Maßnahmen konkurrieren um Flächen und Trassen im Bereich Pragtunnel/Feuerbach, so dass zunächst die verkehrlich und wirtschaftlich sinnvollsten Optionen identifiziert werden müssen. Diese Bewertung obliegt jedoch den betroffenen Aufgabenträgern Land Baden-Württemberg und Verband Region Stuttgart.

Der Weiterbetrieb der innerstädtischen Gäubahnstrecke („Panoramabahn“) wurde schon 2010 im Schlichterspruch des Schlichtungsverfahrens zum Projekt „Stuttgart 21“ gefordert und ist seither Konsens auf allen politischen Ebenen. Die Strecke wird deshalb auch weiterhin für den Eisenbahnverkehr zur Verfügung stehen. Offen ist lediglich noch das künftige Betriebskonzept. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden zunächst Regionalbahnen die Strecke bedienen, die Option einer späteren Einbindung in das S-Bahn-Netz wird offen gehalten. Die Züge der Panoramabahn dienen voraussichtlich auf der Relation Böblingen – Stuttgart-Vaihingen auch zur Entlastung der S-Bahn-Linie 1. Eine Weiterführung dieser Züge in Richtung Filder erscheint unwahrscheinlich, da die Inbetriebnahme des Filderbahnhofs am Flughafen tendenziell Fahrgäste von der S-Bahn-Strecke Flughafen – Stuttgart-Rohr abzieht und damit dort keine S-Bahn-Verstärkung benötigt wird.

Die SSB investiert seit Jahrzehnten mit der Unterstützung des Bundes und des Landes Jahr für Jahr mehrere Millionen Euro in den Ausbau des ÖPNV in Stuttgart und den umgebenden Kommunen. Die SSB beabsichtigt diesen langfristigen Prozess auch in der Zukunft fortzusetzen und ist bestrebt, ihr Engagement in dieser Hinsicht sogar noch zu forcieren. Die Landeshauptstadt Stuttgart als 100%ige Eigentümerin der SSB unterstützt dieses Vorgehen bereits heute.

Einige der genannten Maßnahmen sind bereits Bestandteil der Mittelfrist- und Langfristplanung der SSB, dazu zählen:
• Bau der Möhringer Kurve
• Verlängerung nach Pattonville
• Verlängerung nach Vaihingen-West/Büsnau

Die anderen genannten Maßnahmen werden auf ihre Sinnhaftigkeit durch die SSB geprüft.

Gemeinderat
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Umsetzung und Prüfung