Stellungnahme der Verwaltung

Das Gesundheitsamt ist gemäß des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) für die Gesundheitsplanung zuständig. Zu den Planungsaufgaben gehört insbesondere das Aufzeigen von Problemfeldern in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Nach § 8 der Hebammenberufsordnung (HebBO) haben freiberuflich tätige Hebammen die Pflicht, ihre Tätigkeit beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Das Gesundheitsamt hat nach § 11 HebBO zudem die Aufsichtspflicht über freiberuflich tätige Hebammen.

Die Einschätzung, dass auch in Stuttgart ein Hebammenmangel besteht, wird von der Verwaltung geteilt. Ausgehend von einem Schreiben des Hebammenkreisverbands Stuttgart an Herrn Oberbürgermeister Kuhn, wurden von Mitgliedern der Großen Steuerungsrunde des Kommunalen Netzwerks Frühe Hilfe konkrete Handlungsempfehlungen für Stuttgart erarbeitet. Diese werden dem Gemeinderat im Rahmen einer haushaltsrelevanten Mitteilungsvorlage vorgestellt (GRDrs 359/2019).

Zur Verbesserung der stationären Versorgungssituation wird z.B. eine Erhöhung der Kapazitäten in der stationären Geburtshilfe angestrebt, ferner die Ausweitung der Schwangerenambulanz, mit dem Ziel der Verbesserung der ambulanten Versorgungssituation. Es soll eine Beratungsstelle mit zusätzlicher Koordinierungshilfe von Hebammen am Gesundheitsamt eingerichtet und die Arbeitsbedingungen der Hebammen insbesondere durch kommunale Förderung der Externate (praktische Ausbildung der zukünftigen Hebammen) verbessert werden, mit dem Ziel einer Erhöhung der Zahl aktiver Hebammen. Als zusätzliche Handlungsempfehlung soll resultierend aus dem Arbeitskreis das Projekt „Stillfreundliches Stuttgart“ ins Leben gerufen werden. Diese Vorschläge generieren einen Bedarf an Personal und Sachmitteln.

Nach Beschluss des Haushalts Ende des Jahres könnte Mitte des Jahres 2020 mit der Aufnahme der Tätigkeit der Koordinierungsstelle am Gesundheitsamt gerechnet werden. Die Externate könnten bereits ab Frühjahr 2020 bezuschusst werden.

Gemeinderat
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Um die Hebammenversorgung in Stuttgart zu verbessern, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Zur Verbesserung der stationären Versorgungssituation ist z.B. eine Erhöhung der Kapazitäten in der stationären Geburtshilfe angestrebt. Mit einer Ausweitung der Schwangerenambulanz soll die Verbesserung der ambulanten Versorgungssituation erzielt werden. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde die Schaffung einer Personalstelle für die Einrichtung einer Beratungsstelle beim Gesundheitsamt beschlossen. Diese Beratungs- und Koordinierungsstelle ist insbesondere unabhängige Ansprechstelle für Hebammen, die ihre freien Kapazitäten melden sowie Kontaktstelle für die Frauen und Familien, die trotz Eigeninitiative noch keine Hebamme gefunden haben. Dies entlastet zum einen die Hebammen, da freie Kapazitäten durch die Koordinierungsstelle an suchende Frauen weitergegeben werden können und somit weniger Anfragen zu beantworten sind. Zum anderen finden Frauen schneller eine Hebamme. Außerdem ist geplant, die Arbeitsbedingungen der Hebammen in Stuttgart insbesondere durch eine kommunale Förderung der Externate (praktische Ausbildung der zukünftigen Hebammen) zu verbessern, mit dem Ziel einer Erhöhung der Zahl aktiver Hebammen. So sollen freiberuflichen Hebammen, die einen Externats-Platz zur Verfügung stellen, eine finanzielle Unterstützung von 165,40 EUR pro Externats-Woche für das Engagement gezahlt werden. Hierfür sind 50.000 EUR pro Jahr im Doppelhaushalt 2020/2021 enthalten.
Umsetzung und Prüfung