Das Gesundheitsamt ist gemäß des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) für die Gesundheitsplanung zuständig. Zu den Planungsaufgaben gehört insbesondere das Aufzeigen von Problemfeldern in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Nach § 8 der Hebammenberufsordnung (HebBO) haben freiberuflich tätige Hebammen die Pflicht, ihre Tätigkeit beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Das Gesundheitsamt hat nach § 11 HebBO zudem die Aufsichtspflicht über freiberuflich tätige Hebammen.
Die Einschätzung, dass auch in Stuttgart ein Hebammenmangel besteht, wird von der Verwaltung geteilt. Ausgehend von einem Schreiben des Hebammenkreisverbands Stuttgart an Herrn Oberbürgermeister Kuhn, wurden von Mitgliedern der Großen Steuerungsrunde des Kommunalen Netzwerks Frühe Hilfe konkrete Handlungsempfehlungen für Stuttgart erarbeitet. Diese werden dem Gemeinderat im Rahmen einer haushaltsrelevanten Mitteilungsvorlage vorgestellt (GRDrs 359/2019).
Zur Verbesserung der stationären Versorgungssituation wird z.B. eine Erhöhung der Kapazitäten in der stationären Geburtshilfe angestrebt, ferner die Ausweitung der Schwangerenambulanz, mit dem Ziel der Verbesserung der ambulanten Versorgungssituation. Es soll eine Beratungsstelle mit zusätzlicher Koordinierungshilfe von Hebammen am Gesundheitsamt eingerichtet und die Arbeitsbedingungen der Hebammen insbesondere durch kommunale Förderung der Externate (praktische Ausbildung der zukünftigen Hebammen) verbessert werden, mit dem Ziel einer Erhöhung der Zahl aktiver Hebammen. Als zusätzliche Handlungsempfehlung soll resultierend aus dem Arbeitskreis das Projekt „Stillfreundliches Stuttgart“ ins Leben gerufen werden. Diese Vorschläge generieren einen Bedarf an Personal und Sachmitteln.
Nach Beschluss des Haushalts Ende des Jahres könnte Mitte des Jahres 2020 mit der Aufnahme der Tätigkeit der Koordinierungsstelle am Gesundheitsamt gerechnet werden. Die Externate könnten bereits ab Frühjahr 2020 bezuschusst werden.