Stellungnahme der Verwaltung

In den letzten Jahren hat die Zahl der privat verwendeten Feuerwerkskörper in der Silvesternacht zwar abgenommen, allerdings ergeben sich für einige innerstädtische Plätze, insbesondere den Bereich Schlossplatz, Belastungen durch eine Ballung der privaten Feuerwerke. Nach den derzeitigen Regelungen des Sprengstoff- und Immissionsschutzrechts kann eine Einschränkung privater Feuerwerke nur in einem sehr begrenzten Umfang erfolgen (Denkmalschutz, Nahbereiche von Krankenhäusern, Brandschutz etc.). Ein Verbot zur Verhinderung von steigenden Feinstaubwerten ist auf Grundlage des derzeit gültigen Rechts nicht möglich. Die Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass diese gesetzlichen Vorgaben ein Verbot privater Feuerwerke in Stuttgart nicht rechtfertigen.

Allerdings stellt das Abfeuern privater Feuerwerkskörper in großen, dichtgedrängten Menschenmenge eine Gefahr für die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit der Anwesenden dar. Aus diesem Grund kann, zumindest für den Schlossplatz und den unmittelbaren Nahbereich, ein polizeirechtliches Verbot der Verwendung von Feuerwerkskörpern in Betracht kommen. In einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Polizei und der Stadtverwaltung, wird aktuell geprüft, ob ein teilweises innerstädtisches Feuerwerksverbot erlassen werden kann.

Für ein Feuerwerksverbot in naturnahen Zonen fehlt es an einer entsprechenden Rechtsgrundlage.

Gemeinderat
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Mit der GRDrs 1368/2019 hat der Gemeinderat die Durchführung einer Veranstaltung in der Silvesternacht 31.12.2019/01.01.2020 auf dem Schlossplatz mit Aufwendungen von rd. 513.500 EUR beschlossen.
Umsetzung und Prüfung