Stellungnahme der Verwaltung

Am 1.4.2019 trat die große VVS-Tarifreform in Kraft, die für viele Fahrgäste mit spürbaren Preisermäßigungen von 20 bis 30 Prozent einhergingen. Insbesondere auch die Fahrgäste aus Stuttgart profitieren von der neuen Stuttgarter Einheitszone. Gerade im Gelegenheitsverkehr werden nun preisgünstige Angebote wie z. B. das TagesTicket ab 5 Euro pro Tag gemacht. Zudem werden im Jahr 2019 die VVS-Preise nicht erhöht.

In Summe kosten die Verbesserungen für die Fahrgäste die Finanzierungsträger der Tarifreform den stattlichen Betrag von rund 42 Mio. Euro jährlich. Die Stadt Stuttgart muss im Schnitt die nächsten Jahre rund 15 Mio. Euro jährlich für die Tarifreform aufbringen. Bei diesem Volumen waren weitere Preisermäßigungen nicht möglich. Eine Ausweitung des Kurzstreckentarifes wie im Vorschlag würde zu hohen Mindererlösen führen. Die Kurzstrecke gilt derzeit für drei Stadtbahn- bzw. Bushaltstellen sowie eine S-Bahnstation. Im Schnitt entspricht dies einer Entfernung von rund zwei Kilometern, für die ein Preis von 1,40 Euro durchaus angemessen ist. Unter den deutschen Großstädten ist der Kurzstreckentarif von 1,40 Euro sogar der günstigste Preis. Natürlich könnte man den Geltungsbereich ausdehnen. Dann wäre aber der Preis von 1,40 Euro nicht mehr zu halten. Der VVS schlägt vor, erst einmal die Erfahrungen der Tarifreform abzuwarten und dann das Angebot der Kurzstrecke in Bezug auf Preis und Leistung neu zu bewerten.

Gemeinderat
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Ausweitung der Gültigkeit des Kurzstreckentickets auf fünf Bushaltestellen in Stuttgart wurde in den Haushaltsplanberatungen diskutiert, jedoch vom Gemeinderat nicht beschlossen.
Umsetzung und Prüfung