Stellungnahme der Verwaltung

Eine Analyse der Bäderbetriebe Stuttgart ergab, dass es eine ausreichende Bereitstellung von Wasserfläche für die Öffentlichkeit im gesamten Stadtgebiet gibt. Neben drei Mineralbädern stehen der Öffentlichkeit acht Hallenbäder und fünf Freibäder zur Verfügung.

Der Betrieb von öffentlichen Bädern gehört in den Kommunen zum Bereich der freiwilligen Leistungen. Für den Bau, die laufende Betriebsführung und Unterhaltung sind jährlich hohe Bezuschussungen durch die Städte und Gemeinden erforderlich. Daher stehen Bäder häufig im Fokus für Konsolidierungsmaßnahmen.

Der Bäderentwicklungsplan 2030 (siehe GRDrs 990/2018) dient dem Erhalt und einer Attraktivitätssteigerung der Stuttgarter Bäder, um für die Stuttgarter Bevölkerung ein zeitgemäßes Schwimm- und Freizeitangebot, sowie auch die Angebote für den Schul- und Vereinssport jetzt und in Zukunft vorhalten zu können. Dabei sollen die steigenden Kundenwünsche an unsere Bäder in Bezug auf Qualität und Service berücksichtigt werden.

Angestrebt wird außerdem die entscheidende Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. Deshalb sollen die bestehenden Wasserflächen so genutzt werden, dass ausreichend Belegungsmöglichkeiten für Schwimmunterricht und Schwimmkurse zur Verfügung stehen.

Öffentliche Bäder zählen nach wie vor zu den am stärksten besuchten Freizeiteinrichtungen in Deutschland. Laut Altenburg BäderReport 2016 liegt die Gesamtbesucherzahl in deutschen Bäderbetrieben bei ca. 400 bis 450 Mio./Jahr und so rangiert der Badbesuch in seiner Beliebtheit weit vor anderen Freizeiteinrichtungen wie z. B. Kino, Bibliotheken oder Theater (vgl. Altenburg, 2016).

Die öffentlichen Bäder sind Teil kommunaler Infrastruktur und haben damit in den Kommunen eine herausragende Stellung bei der Freizeitinfrastruktur. Das Vorhandensein von diesen Bädern dient in Deutschland dem Gemeinwohl und der Daseinsvorsorge.

Gemeinderat
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nicht behandelt. Die vorgeschlagene Reduzierung von öffentlichen Nutzungszeiten zu Gunsten von Schulen und Vereinen entsprechend des Bäderentwicklungsplans 2030 hat der Gemeinderat bereits vorab mehrheitlich abgelehnt.
Umsetzung und Prüfung