Stellungnahme der Verwaltung

Durch das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell wird überall dort, wo neues Planungsrecht für Wohnnutzungen entsteht, vom Investor ein fester Anteil der neu geschaffenen Wohnfläche für den geförderten Wohnungsbau gefordert. Aktuell wurde diese Quote durch Gemeinderatsbeschluss vom 09.05.2019 von 20 auf 30 Prozent heraufgesetzt. Damit die Wohnungen auch tatsächlich zeitnah entstehen, werden diese vertraglich mit einer Bauverpflichtung belegt. Darüber hinaus ist die Fläche für den geförderten Wohnungsbau zu 2/3 für allgemeine Sozialmietwohnungen herzustellen. Das verbleibende Drittel wird dann als Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher bzw. als preiswerte Eigentumswohnungen gebaut.

Entsteht neuer Wohnraum auf ehemals städtischen Grundstücken, so ist der Anteil, der für den geförderten Wohnraum zur Verfügung zu stellen ist mindestens 50 Prozent.
Neben der Förderung des Landes Baden-Württemberg für die allgemeinen Sozialmietwohnungen unterstützt die Landeshauptstadt Stuttgart mit den Förderprogrammen "Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher" und "Preiswertes Wohneigentum" die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum.

Im Juli 2017 hat der Gemeinderat für sechs einzeln aufgeführte Flächen im Einvernehmen mit den Vertretern der Wohnungswirtschaft eine erhöhte Quote für den geförderten Wohnungsbau beschlossen. In diesen Gebieten beträgt der Anteil des sozialen Mietwohnungsbaus 60%. Weitere 20% sind für Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher und preiswertes Wohneigentum vorgesehen. Im einzelnen handelt es sich um folgende Gebiete: Schoch-Areal (Feuerbach), Klagenfurter Straße (Feuerbach), Neckarpark 1. und 2. Bauabschnitt (Bad Cannstatt), Bürgerhospital/Türlenstraße (Stuttagart-Nord), Olga-Areal (S-West) und Böckinger Straße (Zuffenhausen). Die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung der Wohnungen sind gerade in der Erarbeitung.

Im November 2017 hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart beschlossen, den Wohnungsbestand der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) zu erhöhen, wo immer dies möglich ist. Der aktuelle Wohnungsbestand der SWSG beträgt 18.504 Wohnungen, darunter 12.932 geförderte bzw. belegungsgebundene Wohnungen. Aktuelle bzw. anstehende SWSG-Wohnungsbaumaßnahmen sind beispielsweise die Keltersiedlung in S-Zuffenhausen, in der Kaindlstraße in S-Büsnau, im Hausenring, S-Weilimdorf oder im Baufeld 1 des Olga-Areals.

Gemeinderat
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart stellt die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) preisgünstigen Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung bereit. Die SWSG zählt mit mehr als 18.800 eigenen Mietwohnungen und mehr als 50.000 Mietern zu den größten kommunalen Wohnungsunternehmen in Deutschland. Außerdem investiert die Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen verschiedener Förderprogramme umfangreich in zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum. Für Investitionen in der Wohnbauförderung wurden im Doppelhaushalt 2020/2021 18,8 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. insbesondere für: - die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus sowie Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher in Höhe von insgesamt 6 Mio. EUR. - die Förderung von Eigentumsmaßnahmen durch das Familienbauprogramm in Höhe von insgesamt 8 Mio. EUR. - das Förderprogramm zur Schaffung von Wohnraum zur Miete in Höhe von insgesamt 4,8 Mio. EUR.
Umsetzung und Prüfung