Stellungnahme der Verwaltung

Ein freiwilliger Verzicht auf das Abfeuern von Feuerwerkskörpern wird seitens der Verwaltung aus Umweltschutzgründen befürwortet. Für ein generelles Verbot fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Weder aus Gründen des Gesundheitsschutzes noch aus Gründen der Verhinderung von Feinstaubbelastungen kann ein solches Verbot seitens der Verwaltung angeordnet werden. Derzeit wird in einer Arbeitsgruppe geprüft, ob das Abfeuern privater Feuerwerkskörper in einer großen, dichtgedrängten Menschenmenge eine polizeirechtlich relevante Gefahr für die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit darstellt, die zumindest ein Feuerwerksverbot auf dem Schlossplatz und dessen unmittelbarem Nahbereich rechtfertigen würde.

Gemeinderat
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Umsetzung und Prüfung