Stellungnahme der Verwaltung

Ein freiwilliger Verzicht auf das Abfeuern von Feuerwerkskörpern wird seitens der Verwaltung aus Umweltschutzgründen befürwortet. Für ein generelles Verbot fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Weder aus Gründen des Gesundheitsschutzes noch aus Gründen der Verhinderung von Feinstaubbelastungen kann ein solches Verbot seitens der Verwaltung angeordnet werden. Im Vorgriff auf den Jahreswechsel 2019/2020 wird die Verwaltung prüfen, inwieweit ein zentrales Feuerwerk mit einem teilweisen Verbot von privaten Feuerwerken eine Verbesserung der Belastung bringen kann. Ebenfalls wird ein Reinigungskonzept mit dem AWS abgestimmt.

Gemeinderat
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Umsetzung und Prüfung