Stellungnahme der Verwaltung

Zur Förderung des Radverkehrs liegt ein Fahrradkonzept vor. Dieses wird ab 2020 fortgeschrieben. Das Ziel der Stadt ist die Umsetzung des Hauptradroutennetzes bis 2030. Dann soll ein durchgehendes und sicheres Fahrradnetz ohne Lücken vorhanden sein.

Bereits heute werden die Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und in den Wohnbereichen kontinuierlich ausgebaut. Bis Ende 2019 ist die Aufstellung von diebstahlsicheren Fahrradgaragen am Hauptbahnhof geplant. Ab 2020 werden weitere diebstahlsichere Fahrradgaragen in den Wohnbereichen aufgestellt. Die SSB möchte die Kapazität in den Stadtbahnen ausweiten, eine Fahrradmitnahme wird aber dennoch weiterhin nur außerhalb der Hauptverkehrszeiten möglich sein.

Hinsichtlich der beklagten Glasscherben im öffentlichen Raum ist der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt auf Meldungen angewiesen. Dies kann über die städtische Website stuttgart.de geschehen: Poststelle Kundenberatung der Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS). https://www.stuttgart.de/item/show/427854

Gemeinderat
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat sich die Ziele des Bürgerbegehrens zu eigen gemacht und Anfang 2019 mehrheitlich beschlossen, Stuttgart zu einer echten Fahrradstadt zu machen. Für die kommenden Jahre soll für den Radverkehr daher jährlich ein Betrag von 20 EUR pro Stuttgarter Einwohner bereitgestellt werden. Diese Zielmarke wurde beim Doppelhaushaltsplan 2020/2021 erreicht. Der Radetat der Landeshauptstadt Stuttgart beträgt für 2020 rund 13,4 Mio. EUR und 2021 13,3 Mio. EUR. Das entspricht mehr als 21 EUR pro Einwohner. Im Radetat stehen insbesondere 6,14 Mio. EUR pro Jahr für Radwege zur Verfügung. Er beinhaltet unter anderem auch 250.000 EUR für die Fortschreibung des in die Jahre gekommenen Radverkehrskonzepts von 2009 sowie 350.000 EUR pro Jahr für Fahrradgaragen. Geplant ist auch eine weitere Verdichtung der Radabstellmöglichkeiten, vorrangig im Innenstadtbereich und an Stationen des Öffentlichen Nahverkehrs. Durch weitere Optimierungen soll der Prozess zur Entfernung von Schrotträdern weiter verbessert werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nicht mehr fahrtüchtige Fahrräder zeitnah entfernt werden und somit die bestehenden Radabstellmöglichkeiten schnell wieder verfügbar sind. Darüber hinaus sollen Fahrradgaragen in Zukunft sowohl in dicht bebauten Wohnquartieren, wo wenig Platz zum sicheren Abstellen von Fahrrädern auf privaten Flächen zur Verfügung steht, als auch am Hauptbahnhof und an S-Bahnhöfen als P+R-Angebot eingerichtet werden. Ziel ist es, im Doppelhaushalt 2020/2021 wenigstens 15 weitere Fahrradgaragen zu errichten. Hierfür stehen pro Jahr 350.000 EUR zur Verfügung.
Umsetzung und Prüfung