Stellungnahme der Verwaltung

Zur Förderung des Radverkehrs liegt ein Fahrradkonzept vor. Dieses wird ab 2020 fortgeschrieben. Ziel der Stadt ist es, die Umsetzung des Hauptradroutennetzes bis 2030 zu realisieren. Dann soll ein durchgehendes und sicheres Fahrradnetz ohne Lücken vorhanden sein.

Bis Ende 2019 ist die Aufstellung von diebstahlsicheren Fahrradgaragen am Hauptbahnhof geplant. Ab 2020 werden weitere diebstahlsichere Fahrradgaragen in den Wohnbereichen aufgestellt.

Hinsichtlich der beklagten Glasscherben im öffentlichen Raum ist der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt auf Meldungen angewiesen. Dies kann über die städtische Website stuttgart.de geschehen: Poststelle Kundenberatung der Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS). https://www.stuttgart.de/item/show/427854

Gemeinderat
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat sich die Ziele des Bürgerbegehrens zu eigen gemacht und Anfang 2019 mehrheitlich beschlossen, Stuttgart zu einer echten Fahrradstadt zu machen. Für die kommenden Jahre soll für den Radverkehr daher jährlich ein Betrag von 20 EUR pro Stuttgarter Einwohner bereitgestellt werden. Diese Zielmarke wurde beim Doppelhaushaltsplan 2020/2021 erreicht. Der Radetat der Landeshauptstadt Stuttgart beträgt für 2020 rund 13,4 Mio. EUR und 2021 13,3 Mio. EUR. Das entspricht mehr als 21 EUR pro Einwohner. Im Radetat stehen insbesondere 6,14 Mio. EUR pro Jahr für Radwege zur Verfügung. Er beinhaltet unter anderem auch 250.000 EUR für die Fortschreibung des in die Jahre gekommenen Radverkehrskonzepts von 2009 sowie 350.000 EUR pro Jahr für Fahrradgaragen. Außerdem wurden für mehr Sicherheit im Radverkehr zusätzliche Mittel für die Verkehrsüberwachung zur Radwegkontrolle und für den Winterdienst auf Radwegen bereitgestellt.
Umsetzung und Prüfung