Stellungnahme der Verwaltung

Seit 2006 gibt es im VVS die aktuell angewandte Regelung, wonach sich Ziele, die mit einem KurzstreckenTicket erreicht werden können, durch ganz einfaches Abzählen von Haltestellen ergeben: Ab der Einstiegshaltestelle kann man mit Bus und Stadtbahn bis zur dritten Haltestelle fahren und seit 2012 bis zur nächsten Station im Eisenbahnverkehr. Mit einem Preis von 1,40 Euro hat der VVS mit den günstigsten Kurzstreckentarif unter den großen deutschen Verkehrsverbünden. Die aktuelle Regelung ist zudem sehr einfach zu kommunizieren und auch zu prüfen. Ein Zulassen des Umsteigens würde die Zahl der möglichen Ziele vervielfachen und die Ticketprüfung deutlich erschweren. Die derzeit angewandten Bestimmungen haben sich sehr gut bewährt, jährlich werden fast acht Mio. KurzstreckenTickets ausgegeben. Eine Ausweitung der Anzahl zulässiger Haltestellen wäre durchaus eine Option, jedoch wird der VVS zunächst die Ergebnisse der zum 1.4.2019 in Kraft getretenen Tarifreform analysieren. Bei einer Ausweitung auf fünf Haltestellen könnte der Preis von 1,40 Euro aber nicht gehalten werden, da dies zu hohen Mindererlösen führen würde.

Gemeinderat
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Ausweitung der Gültigkeit des Kurzstreckentickets auf fünf Bushaltestellen in Stuttgart wurde in den Haushaltsplanberatungen diskutiert, jedoch vom Gemeinderat nicht beschlossen.
Umsetzung und Prüfung