Stellungnahme der Verwaltung

Das Thema ist der Verwaltung bekannt (siehe Gemeinderatsdrucksache 1347/2017).

Die Gebäudeverwaltung erachtet es ebenfalls als notwendig, zur Vermeidung von Folgeschäden und zur Aufrechterhaltung der dauerhaften Nutzung die Gebäudehülle zu sanieren.

Die Sanierung der Gebäudehülle umfasst die Erneuerung des Daches, den Austausch der Fenster und die Sanierung/Instandsetzung der Fassade. Eine energetische Sanierung der Fassade kann nach Festlegungen der Denkmalschutzbehörde nicht erfolgen. Auf Grund der ausgeprägten Wandstärke ist es nach Einschätzung des Bauphysikers zudem nicht zwingend notwendig, die Fassade energetisch zu sanieren.

Der notwendige Mittelbedarf wurde erhoben. Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/2021 wird entschieden, ob Mittel bereitgestellt werden können.

Gemeinderat
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Sanierung des Musikschulgebäudes Hofen in der Scillawaldstr. 108 stehen 990.000 EUR zur Verfügung. Die Sanierung der Gebäudehülle umfasst die Erneuerung des Dachs, den Austausch der Fenster und die Sanierung/Instandsetzung der Fassade.
Umsetzung und Prüfung