Stellungnahme der Verwaltung

Bereits mit der Gemeinderatsdrucksache 506/2008 legte der Gemeinderat grundsätzlich fest, dass Flachdächer von städtischen Gebäuden zu begrünen sind bzw. mit einer extensiven Dachbegrünung versehen werden sollen. Dies wird im Rahmen von Neubauten und bei größeren Dachsanierungen, wo technisch und statisch möglich, auch umgesetzt. Die Ausführung erfolgt gemäß den Vorgaben des Garten-, Friedhofs- und Forstamts mit pflegearmen Sedum- und Kräutermischungen bei extensiven Dachbegrünungen. Bei den wenigen, intensiv begrünten Dachflächen sind auch aufwändigere Bepflanzungen möglich.

In Verbindung mit Photovoltaikanlagen wurde bisher meist eine parallele Nutzung der Dachfläche umgesetzt, d. h. neben größeren extensiv begrünten Dachflächen wurden flache Photovoltaik-Modulfelder (meist mit Kiesschüttung) umgesetzt. Durch die anvisierten Klimaschutzziele der Landeshauptstadt Stuttgart und die damit verbundene, deutliche Erhöhung der Photovoltaik-Flächen ist künftig von gleichzeitiger Nutzung, d. h. über der Begrünung aufgeständerten Photovoltaik-Modulfläche auszugehen. Dabei sind Belange wie Wartung, Zugänglichkeit, Dachpflege, Absturz- und Windsicherung sowie die Statik der Dachkonstruktion in Einklang zu bringen.

Gemeinderat
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Hierzu gibt es bereits seit 2008 einen Grundsatzbeschluss.
Umsetzung und Prüfung