Stellungnahme der Verwaltung

Für Mitglieder des Gemeinderats werden im Stadtgebiet Stuttgart grundsätzlich keine Parkplätze auf öffentlichen Parkplätzen reserviert - weder kostenlos noch gegen Bezahlung. Die Stadträte haben jedoch im Rahmen der Entschädigung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten die Möglichkeit, einen gewährten Mobilitätsbeitrag für den Kauf eines ÖPNV-Tickets oder einen Stellplatz in der Rathausgarage (Nutzung ausschließlich zu dienstlichen Zwecken) einzusetzen. Der monatliche Mobilitätsbeitrag liegt gemäß der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit bei maximal 70,67 €.

Gemeinderat
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Umsetzung und Prüfung