Stellungnahme der Verwaltung

Entsprechend der vom Gemeinderat beschlossenen „Allgemeinen Überlassungsbestimmungen für Schul- und Schulsportanlagen der Landeshauptstadt Stuttgart“ vom 01.09.2017 („ABs“) werden Schulsportstätten für den Sportübungsbetrieb montags bis freitags bis 22:00 Uhr zur Verfügung gestellt, d.h. dass der Sportübungsbetrieb an Wochenenden grundsätzlich ausgeschlossen ist (siehe nachfolgende „ABs § 4, (2) 2“).

§ 4 Nutzung des Vertragsgegenstands
(2) Die Schul-und Schulsportanlagen werden grundsätzlich zu folgenden Zeiten (einschließlich Umkleiden und Aufräumarbeiten) zur Verfügung gestellt:
1. Schulräume werktags bis 22:00 Uhr.
2. Schulsportstätten für den Übungsbetrieb montags bis freitags bis 22:00 Uhr.
3. Sporthallen werktags bis 22:00 Uhr, sonn-und feiertags bis 19:00 Uhr.
4. Turn-und Versammlungshallen für Veranstaltungen bis 01:00 Uhr, in Ausnahmefällen bis 02:00 Uhr.

An Wochenenden werden vom Schulverwaltungsamt alle Sporthallen für den Sportspielbetrieb sowie alle Turn- und Versammlungshallen für Veranstaltungen überlassen. (siehe „ABs § 4, (2) 3. und 4.“) Darüber hinaus stellt das Schulverwaltungsamt seit 2014 im Rahmen eines Pilotversuchs weitere sechs Turnhallen ausschließlich mit Schlüsselverantwortung und ohne Schulhausbetreuung sowie ohne Sonderreinigung zur Verfügung.

Bei einer generellen Öffnung aller 92 Schulturnhallen für den Sportübungsbetrieb an Wochenenden müssen vorab insbesondere folgende Rahmenbedingungen geklärt und vom Gemeinderat der LHS beschlossen werden:

• Entsprechende Anpassung der Allgemeinen Überlassungsbestimmungen („ABs“)
• Ausreichende Stellenkapazitäten und finanzielle Mittel, z.B. für Reinigung.
• Klärung des Themas Lärmimmissionen insbesondere an Sonntagen

Gemeinderat
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Umsetzung und Prüfung