Stellungnahme der Verwaltung

Errichtung und Betrieb eines Backhauses gehören nicht (mehr) zu den kommunalen Aufgaben. Früher gehörten Backhäuser zur Nahversorgung bzw. öffentlichen Daseinsvorsorge und waren bis in die 1960er-Jahre vor allem in ländlichen Gegenden verbreitet. Dies hat sich bedingt durch eine moderne Infrastruktur bei der Nahversorgung gewandelt.

Wenn es um die Ertüchtigung eines vorhandenen Backhauses ginge, welches ehrenamtlich betrieben würde, könnte die Verwaltung unterstützend mitwirken. Die Verwaltung hat jedoch nicht die Kapazitäten, die Planungen für ein solches Neubau-Projekt aufzunehmen. Ein solches Backhaus hätte auch keinen Bezug zur früheren Tradition.

Gemeinderat
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Umsetzung und Prüfung