Umsetzung:
Die Einhaltung der Vorgaben der Landesbauordnung für barrierefreies Wohnen werden durch das städtische Baurechtsamt überprüft und gegebenenfalls auftretende Unregelmäßigkeiten abgestellt. Bei der Planung von öffentlichen Gebäuden und sonstigen öffentliche Baumaßnahmen werden seit langem die Belange von körperlich eingeschränkten Mitbürgern im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften beachtet und die notwendigen Maßnahmen bei der Ausführung auch umgesetzt.
Ergebnis Haushaltsberatungen:
Die Einhaltung der Vorgaben der Landesbauordnung für barrierefreies Wohnen werden durch das städtische Baurechtsamt überprüft und gegebenenfalls auftretende Unregelmäßigkeiten abgestellt.
Bei der Planung von öffentlichen Gebäuden und sonstigen öffentliche Baumaßnahmen werden seit langem die Belange von körperlich eingeschränkten Mitbürgern im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften beachtet und die notwendigen Maßnahmen bei der Ausführung auch umgesetzt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es liegt keine Stellungnahme der Verwaltung vor, da der Vorschlag nicht zu den TOP 121 Vorschlägen gehört.
Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: