Platz:
1633
in:
2015
Kinder mit Impfschutz gemäß der Empfehlungen nach der Ständige Impfkommission (StiKo) sollten bei der Platzvergabe in städtischen Kindergärten und Kindertagesstätten bevorzugt werden (also kein genereller Ausschluss von nicht-geimpften Kindern), um Ausbrüche von Infektionskrankheiten (z.B. Rotaviren (Durchfall, Erbrechen), Keuchhusten und Masern) zu minimieren.
Hierdurch könnten Kosten, die durch Personalausfall, anlassbezogene Desinfektion und Kita-Schließungen entstehen, verringert werden und (noch) nicht-(vollständig) geimpfte Kinder vor schweren Schäden, wie z.B. der als Masernkomplikation gefürchteten Subakuten Sklerosierenden Panenzephalitis, geschützt werden.
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