Platz:
720
in:
2015
In der Stadtmitte, vor allem Theodor-Heuss-Straße und Bolzstraße, cruisen einige Auto- und Motorradfahrer umher. Unnützes Hin- und Herfahren ist jedoch in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und sollte mit einem Verwarngeld von 20,- Euro geahndet werden. Es wäre schön, den Menschen und der Umwelt zuliebe, wenn dies ab und zu überprüft werden würde und Strafzettel ausgeteilt werden würden.
Kommentare