Keine städtische Förderung von Tendenzbetrieben

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Soziales
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

224
weniger gut: -126
gut: 224
Meine Stimme: keine
Platz: 
1801
in: 
2015

Tendenzbetriebe sind Wirtschaftsunternehmen, welche von der Antidiskrimminierungsrichtlinie der EU ausgenommen sind und daher offen diskriminieren dürfen, beispielsweise Parteien, parteinahe Stiftungen und Vereine und kirchliche Unternehmen, dabei werden gerade viele Tendenzbetriebe zum absoluten Großteil von Steuergeldern finanziert.

Der Gemeinderat sollte sich gegen eine staatliche Förderung von Tendenzbetrieben aussprechen solange diese von den Vorteilen der EU-Tendenzbetrieb-Regelung profitieren: Es kann nicht angehen, dass beispielsweise kirchliche Arbeitgeber offen diskriminieren und dabei noch staatlich unterstützt werden, siehe beispielsweise:
http://www.youtube.com/watch?v=C7NWHtQXUaI oder auch http://www.youtube.com/watch?v=ZTCMh8VXSYM

Ein besonders krasses Beispiel staatlich geförderter kirchlicher Einrichtungen, wo nicht einmal "nur" die Angestellten, sondern auch die Patienten betroffen waren, konnte man ja erst vor kurzem wieder erleben, als in kirchlichen Krankenhäusern Vergewaltigungsopfern die Pille danach nicht verschrieben wurde.

Nichts gegen parteinahe oder konfessionelle Einrichtungen, nur sollten diese dann bitte auch von ihren Mitgliedern und nicht der Allgemeinheit finanziert werden. Man kann nicht vom Steuerzahler erwarten Unternehmen großzügig zu unterstützen welche Mitarbeiterinnen kündigen, weil diese sich scheiden haben lassen (siehe verlinktes Video), Vergewaltigungsopfern Hilfe verweigern oder Arbeitsplätze ausschließlich für die eigenen Mitglieder reservieren.

Das gesparte Geld kann in dementsprechende kommunale Einrichtungen wie beispielsweise Kitas oder in die Renovierung und Erweiterung städtischer Schulen gehen.

Zusatzargument von Weilemer: Es herrscht Arbeitskräftemangel im Pflege- und Erziehungsbereich. Anders- oder nicht-konfessionelle Mitbürger werden von solchen Karrieren abgehalten, weil sie keine Zukunftsperspektiven haben.

Kommentare

15 Kommentare lesen

1. Wir sind nicht im Sozialismus! Ein Arbeitgeber - also auch ein kirchlicher - hat eine Souveränität. Im Falle der sog. Tendenzbetriebe stellen Gerichte das auch immer wieder klar. Schon diesbezüglich verbieten sich die geforderten Aktivitäten.

2. Falls Sie Zahlen liefern können, wonach die LHS kirchliche Krankenhäuser, Schulen etc. unterstützt: Raus damit.

3. Ihr Argument zum Thema Arbeitskräftemangel im Pflegebereich (den es gibt!) ist keines.
Denn der Mangel herrscht nicht nur in den kirchlichen Einrichtungen, sondern vor allem in den privat & öffentlich betriebenen Einrichtungen. Folglich könnte der Bewerber, dem Sie aufgrund der Ablehnung bei der Kirche mangelnde Zukunftsaussichten andichten wollen, an anderer Stelle problemlos Anstellung finden.

An alle Leser: Falls (!) es für 2.) fundierte Zahlen gibt (die der TE bisher vorenthalten hat):
Möchten Sie wirklich, daß kirchliche Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser mangels Zuschüssen geschlossen werden müssen, weil sich Einzelne nicht damit abfinden können, daß dort für Angestellte andere Regeln herrschen?

Also, ich will das nicht. Auch dann nicht, wenn z.B. der Kindergarten mein Kind wegen falscher oder mangelnder Religion nicht annehmen würde.

1. Wir sind nicht im Sozialismus! Ein Arbeitgeber - also auch ein kirchlicher - hat eine Souveränität. Im Falle der sog. Tendenzbetriebe stellen Gerichte das auch immer wieder klar. Schon diesbezüglich verbieten sich die geforderten Aktivitäten.
... Ach nee, das habe ich niemals vermutet, dass wir in einem Sozialismus unterwegs sind. Wie kommen Sie zu solchen Vermutungen? Ich nehme mal an, als ganz naheliegenden Gründen: Sie lehnen ganz grundsätzlich ab, was hier gefordert wird und mit "Sozialismus"-Parolen gelingt das am besten. Können Sie mir mal erklären, warum ein kirchlicher Arbeitgeber, der vom Steuerzahler in der Regel zu 90% subventioniert wird, eine besondere Souveränität genießen soll? Ich versteht überhaupt nicht, weshalb derartige staatlich subventionierte Privilegierte auch noch ein eigenes Recht für sich beanspruchen.

@grandnagus
Wir sind eben auch nicht in einem Kirchen- oder Gottesstaat, und deswegen sollten für kirchliche Betriebe dieselben Regeln gelten wie für alle anderen auch. Aber soweit geht der Vorschlag ja garnicht (wäre auch nicht Sache von Stuttgart sondern ist Bundesrecht bzw. EU-Recht). Hier gehts darum das diese Betriebe eben nur dann staatliche Förderung bekommen wenn sie sich an die normalen, für alle anderen Betriebe ebenso geltenden, Vorschriften halten. Beispielsweise die Antidiskrimminierungsrichtlinie, das Betriebsverfassungsgesetz und das Streikrecht.

2. Hier mal eine, wie ich finde sehr dreiste, Mitteilung der katholischen Kirche selbst. Daraus geht hervor das die Personalkosten in kirchlichen Kitas schon zu 85% von der Stadt übernommen werden. Die Kirche hätte gerne noch mehr. http://www.kath-kirche-stuttgart.de/aktuelles/aktuelles-detailanzeige/ar... Bei Krankenhäusern, Schulen etc. schauts ähnlich aus, googeln hilft.

3. Es schränkt die Stellenauswahl aber durchaus stark ein wenn eine bestimmte Konfession gefordert wird und ist klar diskrimminierend, das werden Sie doch hoffentlich nicht bestreiten, ebenso hoffentlich nicht dass das klar diskrimminierend ist. Gerade Caritas und Diakonie sind nicht irgendwelche sondern unter den größten privatrechtlichen Arbeitgebern Deutschlands und sogar Europas, da fallen nicht ein paar wenige Stellen bei der Auswahl weg sondern ein sehr großer Teil.

Desweiteren: Ihr Argument der dann angeblich drohenden Schließung ist doch an den Haaren herbeigezogen. Der Staat fördert diese Einrichtungen ja nach dem Subsidaritätsprinzip, weil es seine Aufgabe wäre wenn es die Kirchen nicht machen würden. Die Stadt zahlt jetzt schon fast die kompletten Personalkosten und befreit die kirchlichen Betriebe dazu von diversen Steuerabgaben, was spricht also dagegen dass es die Stadt selbst regelt? Aber ich wiederhole mich, das steht ja schon im Vorschlag: "Das gesparte Geld kann in dementsprechende kommunale Einrichtungen wie beispielsweise Kitas oder in die Renovierung und Erweiterung städtischer Schulen gehen." Soweit muss es ja aber nichtmal kommen, ich fänds schon gut wenn sich die kirchlichen Träger an die selben Regeln und Gesetze halten die für alle anderen Träger, ob privat oder städtisch, auch gelten und keine gottesstaatmäßige Sonderbehandlung genießen.

@ Vaihinger
Glücklicherweise haben wir keinen Kirchenstaat :-)

Dennoch können Arbeitgeber, deren Gesamtausrichtung nach einem bestimmten Werteschema ausgelegt ist, mittels ihrer Souveränität Anwärter ablehnen, deren Überzeugung eben nicht diesem Werteschema folgt. Das sehen auch die Gerichte so.

Um es überspitzt an einem Beispiel deutlich zu machen: Beim Bundesnachrichtendienst würde höchstwahrscheinlich auch kein Bewerber eingestellt, der bei gleicher Eignung nachweislich einem Terrornetzwerk angehört - denn er gefährdete bei einer Beschäftigung den Fortbestand des Wertesystems des Arbeitgebers.

Sie fordern nun, daß diese Einrichtungen von der Finanzierung abgehängt werden sollen, weil sie ihre Souveränität in Bezug auf diese Wertevorstellungen ausüben. Wie Sie richtig sagen fördert die öffentliche Hand diese Einrichtungen, weil sonst der Bedarf nicht gedeckt werden könnte.
Wie Sie auch richtig sagen fördert die Stadt - sie ist nicht Eigentümer oder Betreiber der Einrichtungen. Mithin verlangen Sie, daß die Förderung an die Bedingung geknüpft wird, der Träger der Einrichtung solle sein Werteschema zugunsten des Fortbestandes der Förderung aufgeben.

Weil das nicht geschehen wird, ist die logische Konsequenz eine Einstellung der Aktivitäten seitens des Trägers nach Wegfall der Förderung. Denn immer noch erbringen die Träger einen Teil der notwendigen Wirtschaftsleistung selbst - und genau diesen müsste dann die Stadt mit entsprechenden Alternativen zusätzlich erschaffen.
Allein deshalb kann der Vorschlag niemals kostenneutral sein, sofern Schließungen vermieden werden sollen.

Natürlich gebe ich Ihnen Recht, daß die Stellenauswahl ggf. eingeschränkt ist. Doch nicht in allen kirchlichen Einrichtungen werden Atheisten pauschal abgelehnt, schon deswegen, weil die - wie Sie auch richtig sagen - großen Arbeitgeber, sonst den Arbeitskräftebedarf in einigen Bereichen überhaupt nicht decken könnten.

Insofern denke ich nicht, daß es der Allgemeinheit dienlich ist, wenn wir zugunsten einiger Weniger die ja nun bereits als rechtmäßig anerkannten Praktiken in einer Stuttgarter Insellösung zu Fall bringen und damit die Wohlfahrt im Allgemeinen in Gefahr bringen.

@ tschafftschiens
Der Sozialismus-Vergleich passt sehr gut, denn dort ging man auch davon aus, daß alle gleich sein müssen und abweichende Wertevorstellungen sowie das entsprechende Handeln zu unterbinden ist. Wie wir wissen, ist dieses Experiment gescheitert.

Ich kann nicht erkennen, inwiefern eine Einrichtung, die in der Lage ist Leistungen für die Allgemeinheit zu erbringen (an Stellen, wo es die öffentliche Hand einfach nicht schafft), privilegiert sein soll.
Im Gegenteil: Die Gesellschaft ist privilegiert durch deren Vorhandensein gegenüber anderen Gesellschaften, in denen diese Leistungen nicht zur Verfügung stehen oder wo für deren Verfügbarkeit von allen ein entsprechend höherer Preis bezahlt werden muß.

@grandnagus
Ja, jeder Arbeitgeber kann ganz unabhängig von der Tendenzbetriebausnahme Bewerber aufgrund von Tatsachen ablehnen, welche seine Eignung zu der Tätigkeit in Frage stellen. ABER: Das besondere an Tendenzbetrieben, die eben Sonderrechte haben (und das macht den Vergleich absurd, sonst bräuchte es die Regelung nicht) ist ja, dass die möglichen Gründe darüber hinausgehen und nichts mit der Qualifikation oder der Eignung zu tun haben müssen. Dass ein Terrorgruppenmitglied nicht gewissenhaft für den Staat spionieren wird, kann man nachvollziehen (wobei man dazu anmerken sollte: zahlreiche ehemalige SS-Mitglieder, das wohl einflussreichste Terrorgruppe der deutschen Geschichte, sind in Führungspositionen des BND gekommen), dass ein Dieb nicht an der Kasse arbeiten darf auch. Warum sollte aber ein Atheist ein weniger guter oder gewissenhafter Pädagoge oder Pflegekraft sein? Dazu kommt das es ja nicht nur um das Diskriminierungsverbot geht sondern auch um das Streikrecht oder das Betriebsverfassungsgesetz wovon diese Betreibe ebenfalls ausgenommen sind.

"Mithin verlangen Sie, daß die Förderung an die Bedingung geknüpft wird, der Träger der Einrichtung solle sein Werteschema zugunsten des Fortbestandes der Förderung aufgeben. Weil das nicht geschehen wird..." Ihr Werteschema müssen sie nicht aufgeben, nur eben ihre Spezialrechte. Jeder Träger von beispielsweise Kitas hat ein eigenes Werteschema bzw. Konzept das sich um überhaupt zugelassen zu werden am staatlichen Bildungsplan orientieren muss unabhängig ob staatliche, privat oder kirchlich.
Jede Einrichtung kann Bewerber ablehnen wenn das pädagogischen Vorstellungen des Bewerbers nicht zu der der Einrichtung passt nicht passt, warum die Sonderregelung für die Kirchen? Was unterscheidet die Kirchen hier von anderen, auch privaten, Trägern welche keine darüberhinausgehende Sonderregelung zugestanden wird? Und ja, wenn es um die enorme finanzielle Förderung geht bin ich durchaus der Meinung dass die Kirchen auf diese Sonderregelungen verzichten würden.

"Doch nicht in allen kirchlichen Einrichtungen werden Atheisten pauschal abgelehnt, schon deswegen, weil die - wie Sie auch richtig sagen - großen Arbeitgeber, sonst den Arbeitskräftebedarf in einigen Bereichen überhaupt nicht decken könnten." Und selbst wenn sie eingestellt werden sind ihre Aufstiegschancen dementsprechend minimal, die Diskrimminierung bleibt.

Zum Sozialismusvergleich: Nein, es müssen nicht alle gleich sein. Auch bei nicht-kirchlichen Trägern gibt es teils gewaltige Unterschiede und das ist gut so. ABER: Die Träger sollten alle dieselbe rechtliche Grundlage haben, kirchliche nicht bevorzugt werden.

Übrigens: Wer sagt, dass es der Staat nicht schafft? Im Gegenteil, gerade was Kitas angeht, zahlt er drauf, falls er es nicht schafft, da es einen Kitaplatz-Anspruch gibt. Eltern haben bereits von Stuttgart erhöhte Betreuungskosten in einer privaten Kita eingeklagt. Es liegt am Subsidaritätsprinzip: Solange es nicht-staatliche Einrichtungen gibt, muss es der Staat nicht machen. Im Prinzip gut, das schafft auch eine gute Vielfalt, nur eben sollte es nicht dazu führen, dass der Staat zwar den Großteil zahlt, elementare Arbeitnehmerrechte aber nicht gelten.

@ nagus
"daß alle gleich sein müssen..." das Grundgesetz ist also sozialistisch und der Armutsbericht wurde daher zu Recht gefälscht, damit der Sozialismus im Lande stimmig erscheint?

"Ich kann nicht erkennen, inwiefern eine Einrichtung, die in der Lage ist Leistungen für die Allgemeinheit zu erbringen (an Stellen, wo es die öffentliche Hand einfach nicht schafft), privilegiert sein soll."

Sie haben vergessen hinzuzfügen: und sich diese Leistungen von der Allgemeinheit bezahlen lässt ... so wird ein Schuh draus. Aber das können Sie, obwohl Realität, selbstverständlich nicht erwähnen, sonst stimmt gar nichts mehr in ihrer Argumentation. Für wen missionieren Sie?

@ Vaihinger:
Ich mag es, mit Ihnen zu diskutieren (ist ja auch nicht der erste Bürgerhaushalt, wo wir das machen ;-)): Sie haben gute Argumente, tragen sachlich vor und lassen sich nicht hinreißen wie manch anderer hier.

Wo ich Ihnen zustimmen würde: "Solange es nicht-staatliche Einrichtungen gibt, muss es der Staat nicht machen."
Doch wie Sie sagen: Die Vielfalt ist in diesem Zusammenhang die bessere Lösung. Denn letztlich finanziert ja die öffentliche Hand auch nicht den Träger, sondern die Leistung. Und diese wiederum wird vom Bürger abgenommen.

Ich fürchte, meine kurze Einlassung mit der Eignung wurde falsch verstanden. Natürlich kann ein Atheist der bessere Pfleger sein - keine Frage. Doch gleichermaßen ist jeder Angestellte ein Botschafter seines Unternehmens (das gilt branchenübergreifend und im Grunde für alle Hierarchiestufen).

Ein Unternehmen mit einem besonderen Wertekodex, der durch einen Arbeitnehmer, welcher sich diesem Kodex prinzipbedingt nicht verpflichtet fühlen kann, eben nicht mitgetragen wird, geriete hierdurch in einen Nachteil. Das soll verhindert werden. Insofern passt auch Ihr Beispiel mit der Kasse und dem Dieb recht gut (denn dort geht's ja auch nicht um die fachliche Eignung (Scannen, Knöpfe drücken, Geld zählen), sondern um's mindset).

In Bezug auf's Betriebsverfassungsgesetz stimme ich mit Ihnen überein, finde aber dennoch nicht, dass hier mit der "wir kappen Euch die Finanzierung"-Keule gedroht werden sollte.

Im Grunde müsste ich als "Ungläubiger" gar nicht gegen diesen Vorschlag argumentieren. Ich tue es trotzdem, weil ich der Überzeugung bin, dass man besondere Regelungen braucht, um die dortigen Werte (die ja wiederum auch einen großen Teil unserer Gesellschaft repräsentieren) zu bewahren. Und die Leistungen, die durch die entspr. Träger erbracht werden.

Denn selbst wenn die Kirchen nur 10% zum ganzen Kuchen beisteuern: Diese 10% müssten dann entweder von der Allgemeinheit zusätzlich aufgebracht werden, oder die Leistung ist dahin. In beiden Fällen wäre die Allgemeinheit schlechter dran.

@grandnagus
Erstmal danke für die warmen Worte, gleichfalls ;-)

"Doch wie Sie sagen: Die Vielfalt ist in diesem Zusammenhang die bessere Lösung." Ja, und die Vielfalt gibts bei vielen unterschiedlichen, nicht nur zwischen staatlichen und kirchlichen Trägern, dazu benötigt man keine Sonderrechte. In Stuttgart gibts ist die Trägerlandschaft recht vielfältig: Stadt, Kirchen, Elterninitiativen, Betriebskitas, Studentenwerk, Montessori-Kitas, Waldorf, eine jüdische Kita u.v.m. Geht ganz gut ohne Sonderrechte, nur die Kirchen haben eine Extrawurst.

"Doch gleichermaßen ist jeder Angestellte ein Botschafter seines Unternehmens (das gilt branchenübergreifend und im Grunde für alle Hierarchiestufen). Ein Unternehmen mit einem besonderen Wertekodex, der durch einen Arbeitnehmer, welcher sich diesem Kodex prinzipbedingt nicht verpflichtet fühlen kann, eben nicht mitgetragen wird, geriete hierdurch in einen Nachteil." Darf jemand der bei Porsche arbeitet kein VW fahren? Fänd ich recht absurd :) Aber Spaß beiseite: Hier gehts vorrangig nicht um Werte (wo genau unterscheiden sich die in kirchlichen Kitas gegenüber von städtischen?) und nichtmal um die Religion sondern um die Konfession. Können Atheisten oder gar Freikirchler, konfessionslose Christen etc. keine Nächstenliebe etc. vermitteln? Das ein bekennender Satanist in einer kirchlichen Kita arbeiten sollte versteht sich von selbst, aber dafür brauchts keine Sonderrechte. Und um ein mögliches Gegenargument vorwegzunehmen: Ja, für Waldorf und Montessori braucht man spezielle Nachweise. Allerdings: Religionspädagogik ist in der Erzieherausbildung standartmäßig mit dabei, auch wenn für die staatliche Anerkennung nicht vorgeschrieben. Wenn die Kirchen eine bestandene Prüfung in Religionspädagogik als Einstellungsvorraussetzung machen würden hätte ich nichts dagegen, hätte wohl auch mehr aussagekraft und wäre zielführender als die reine Konfessionszugehörigkeit.

"Insofern passt auch Ihr Beispiel mit der Kasse und dem Dieb recht gut (denn dort geht's ja auch nicht um die fachliche Eignung (Scannen, Knöpfe drücken, Geld zählen), sondern um's mindset)." Da gehts auch nicht um Werte oder Botschafter sein, da gehts schlicht um den zuverlässigen Umgang mit Geld. Andere Kriminelle die keine Eigentumsdelikte auf dem Kerbholz haben. Vorstrafen sind rechtlich nur relevant wenn diese einen direkten Bezug zur Tätigkeit haben. Einen Dieb nicht an die Kasse, ein Kinderschänder nicht in die Kita, ein Drogendealer nicht in der Apotheke etc.

"In Bezug auf's Betriebsverfassungsgesetz stimme ich mit Ihnen überein, finde aber dennoch nicht, dass hier mit der "wir kappen Euch die Finanzierung"-Keule gedroht werden sollte." Wie sonst?

"weil ich der Überzeugung bin, dass man besondere Regelungen braucht, um die dortigen Werte (die ja wiederum auch einen großen Teil unserer Gesellschaft repräsentieren) zu bewahren. Und die Leistungen, die durch die entspr. Träger erbracht werden."
Und wenn eben der Staat bestimmte Konfessionen mit Sonderrechten ausstattet ists mit der Trennung von Staat und Kirche eben nicht weit her :-) Also ich befürchte nicht den Untergang des christlichen Abendlandes nur weil die Kirchen nichtmehr diskrimminieren dürfen. Übrigens: Waldorf- und Montessorikitas haben im Vergleich zur Kirche eine recht kurze Tradition, keine vermögende Institution im Rücken und haben sich dennoch auch ohne Sonderrechte nicht nur bewahrt sondern verbreitet. Der Staat sollte sich aus Debatten über Werte, Normen und Religion raushalten und dies der Gesamtgesellschaft überlassen oder eben zumindest nicht allgemeine Steuermittel in Einrichtungen geben um bestimmte Konfessionen zu unterstützen.

"Denn selbst wenn die Kirchen nur 10% zum ganzen Kuchen beisteuern: Diese 10% müssten dann entweder von der Allgemeinheit zusätzlich aufgebracht werden, oder die Leistung ist dahin. In beiden Fällen wäre die Allgemeinheit schlechter dran." Und dann wären wir bei einer grundlegenden Frage: Was ist uns Pluralität, staatliche Neutralität, Diskrimminierungsfreiheit wert? Ab welchem Betrag lässt sich der Staat grundlegende demokratische Werte abkaufen? Gilt die Argumentation auch wenn Scientology, die Zeugen Jehovas, die Pius-Brüder, der fundamental-islamistische Gruppen etc. Kitas aufmachen und 10% davon zahlen? Welche Abstriche wären bei 20% drin? Ab wie viel gibt's ein Sonderrecht zur körperlichen Züchtigung ungehorsamer Kinder? Kann ich über Rot fahren wenn ich mich mit 10% an der Ampel an meiner Straße beteilige? Eine ganz neue Dimension gekaufter Politik...

Aber ums kurz zu fassen: Ihrer Meinung nach sollte der Staat bestimmte Konfessionen bevorzugen, und diese Bevorzugung kann man sich erkaufen. Meiner Meinung nach sollte sich der Staat in Bezug auf Konfessionen und Religionen neutral Verhalten.

Aktueller Fall: Eine Bewerberin bekommt eine Zusage von einem kirchlichen Arbeitgeber und kündigt daraufhin ihre bisherige Stelle. Während der Probezeit wird ihr dann offenbart: Wenn sie den Job will, muss sie Kirchenmitglied werden. Stellt man sich so Religionsfreiheit vor?

http://www.sueddeutsche.de/karriere/frage-an-den-sz-jobcoach-darf-mich-d...

@Vaihinger

Ich schulde Ihnen ja noch eine kurze Antwort ;-)

Zitat "Aber ums kurz zu fassen: Ihrer Meinung nach sollte der Staat bestimmte Konfessionen bevorzugen, und diese Bevorzugung kann man sich erkaufen. Meiner Meinung nach sollte sich der Staat in Bezug auf Konfessionen und Religionen neutral Verhalten."

Einem großen Teil Ihrer neuerlichen Argumentation stimme ich durchaus zu (das hätte ich selbst nicht gedacht...).
Nicht jedoch dem ursprünglichen Teil, wonach sich die Stadt Stuttgart mit einer juristisch unhaltbaren Insellösung der Finanzierung dieserlei sozialer Einrichtungen entziehen sollte, um damit dann die Versorgungssicherheit zu gefährden.

Insofern sich die Bundesregierung oder auch der europäische Gesetzgeber Ihren Argumenten gegenüber aufgeschlossen zeigen, steht einer Änderung des Finanzierungssystems mit den sich daraus ergebenden Folgen nichts im Wege.

@grandnagus
Da kommen wir uns ja tatsächlich näher :-)

Vorweg: Eine deutschland- oder eu-weite Lösung fänd ich natürlich auch besser. Bis es soweit sein sollte fänd ich aber auch eine Insellösung schonmal sehr fortschrittlich, ist ja oft so das Insellösungen zu einer generellen, übergreifenden Änderung führen.

Warum das juristisch Unhaltbar sein sollte erschließt sich mir nicht (falls das so sein sollte können sie dem Vorschlag ja bedenkenlos zustimmen da er sowieso nicht umgesetzt werden würde). Die Fördersätze und -richtlinien beschließt die Kommune, das ist bereits jetzt der Fall.

Ebenso (aber das hatten wir ja bereits diskutiert und werden vermutlich nicht auf einen Nenner kommen) erschließt sich mir ihre Befürchtung der Versorgungssicherheit nicht. Und natürlich gäbe es die Möglichkeit die Förderung nicht von heute auf morgen zu kappen sondern schrittweise herunterzufahren.

Ergänzend möchte ich beitragen:
Grundlegendes sollte auch mal überdacht werden als Voraussetzung für weitere "Detaildiskussionen".
Der "Atheist" (der Begriff allein schon) scheint wohl eine kleine Minderheit zu sein? So meinen wohl die "Gläubigen"?
Aber ehrlich: Mein Eindruck von der Realität ist der, daß nur noch eine Minderheit wirklich an Gott glaubt, (was auch mehr zur geistigen Weiterentwicklung des Menschen nach dem Mittelalter passen würde.)
Die Zahl der sog. Gläubigen oder besser gesagt Kirchenanhänger resultiert wohl entweder aus den gewohnten Abläufen in ihren Familien sich schwer tun da herauszukommen oder dem Versuch an diese (schon viel zu lang) bestehende Systeme anpassen wollen, um so leichter Karriere zu machen. Innerlich natürlich längst nicht daran glauben.
Wenn es aber so ist, wie ich sehr stark vermute, daß die wirklich an Gott Gläubigen nicht mehr in der Mehrheit, sondern ein Minderheit sind, finde ich es in der heutigen Zeit zunehmend als ungerecht von dieser Minderheit diktiert zu werden.
Also bin ich für keinerlei Privilegien für von Religionen geführten Unternehmen!

Hui, was für eine Auseinandersetzung...

Schöne Diskussion hier :-)

Dass es hier privatwirtschaftliche Organisationen gibt, die sich über das allgemeine Recht für alle stellen, finde ich grundsätzlich inakzeptabel. Wenn diese Organisationen zu > 90% von der öffentlichen Hand finanziert werden, umso mehr. Gleiches Recht für alle - die Gesetze sollten auch für Kirchens & Co gelten.