Leerstand mit Gebühr entgegenwirken - Nichtbelegungsabgabe, Leerstandsabgabe

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

407
weniger gut: -178
gut: 407
Meine Stimme: keine
Platz: 
403
in: 
2015

Trotz Platzmangels im Stuttgarter Kessel und exorbitanter Mietpreise sowohl bei gewerblichen Immobilien wie auch Wohnungen gibt es enormen und zunehmenden Leerstand. Siehe auch:
http://www.leerstandsmelder.de/stuttgart

Warum? Investoren können die Kosten hierfür von der Steuer absetzen, daher ist es oft rentabler, Mietobjekte leerstehen zu lassen, anstatt (zu einem angemessenen und dementsprechend günstigen Preis) zu vermieten. Dem sollte mit einer nicht unerheblichen Leerstands-Gebühr, berechnet nach Quadratmeter, entgegengewirkt werden.

Guter Nebeneffekt, abgesehen von der Verschönerung der Stadt und sinkenden Mietpreisen: Eine neue Einnahmequelle für Stuttgart. Leerstand ist nicht im Sinne der Stuttgarter Einwohner.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Das Baurechtsamt geht Zweckentfremdungen und Leerständen von Wohnungen weiterhin aktiv nach. Zweckentfremdungen werden grundsätzlich nur gegen Ersatzwohnraum genehmigt, gegen Leerstände wird mit den durch das Landesgesetz und die darauf gestützte Stuttgarter Zweckentfremdungsverbotssatzung eröffneten Möglichkeiten vorgegangen. Allerdings lässt die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg keine Ahndung von Leerständen zu, die schon 2014 bestanden haben, was die Möglichkeiten des Amtes entsprechend einschränkt.

Stand Dezember 2017:
Das Baurechtsamt geht Zweckentfremdungen und Leerständen von Wohnungen aktiv nach. Zweckentfremdungen werden grundsätzlich nur gegen Ersatzwohnraum genehmigt, gegen Leerstände wird mit den durch das Landesgesetz und die darauf gestützte Stuttgarter Zweckentfremdungsverbotssatzung eröffneten Möglichkeiten vorgegangen.

Stand 2016:
Die beiden Stellen konnten inzwischen besetzt werden. Die Aufgabe wird durch das Baurechtsamt wahrgenommen, der Zweckentfremdung von Wohnraum wird durch Forderung von Ersatzwohnraum und anderen Maßnahmen entgegengewirkt. Ein ausführlicher Bericht zum Gesamtjahr 2016 erfolgt im Frühjahr 2017.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt Stuttgart hat eine Zweckentfremdungssatzung erlassen. Der Vollzug der Satzung wird dem Baurechtsamt übertragen, bei dem hierfür zwei Stellen geschaffen wurden.
wird umgesetzt

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
661/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1197/2015 mit Ergänzung

Kommentare

21 Kommentare lesen

Liebe Leser,

lassen Sie sich nicht irritieren: Die genannte Website listet für Stuttgart hauptsächlich leerstehende Gewerbeeinheiten auf.
Beim behaupteten "enormen und zunehmenden Leerstand" handelt es sich um eine Individualwahrnehmung.

Eine solche Gebühr löst das Problem in keinster Weise:
Wer es sich leistet, eine Wohnung leerstehen zu lassen (z.B. weil er gute Gründe dafür hat - auch wenn das der durchschnittliche Neidbürger nicht verstehen kann), der würde sich auch die Leerstandsgebühr leisten.
Alternativ vermietet man die Wohnung zur Vermeidung dieser Gebühr so teuer, daß der vom TE gewünschte Effekt ebenfalls nicht eintritt.

Wenn Wohnungsmangel bekämpft werden soll, dann muß öffentlicher Sozialwohnraum geschaffen werden (größere Siedlungen zu günstigen Preisen, s. frühere Arbeiterwohnsiedlungen).
Daß nicht jeder zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigte in den hippen Gegenden wohnen kann, versteht sich von selbst (das ist auf der ganzen Welt so).

@grandnagus
"Wer es sich leistet, eine Wohnung leerstehen zu lassen (z.B. weil er gute Gründe dafür hat - auch wenn das der durchschnittliche Neidbürger nicht verstehen kann), der würde sich auch die Leerstandsgebühr leisten." Und die Einnahmen könnte man dann in den sozialen Wohnungsbau stecken.

"Alternativ vermietet man die Wohnung zur Vermeidung dieser Gebühr so teuer, daß der vom TE gewünschte Effekt ebenfalls nicht eintritt." Also zum einen ist Mietwucher sowieso schon verboten, die Argumentation läuft also ins Leere. Aber selbst wenn: Es wäre zumindest Wohnraum geschaffen und die angespannte Situation gemildert.

Ich kenne nicht wenige Personen, die ihre Wohnungen leer stehen lassen, und zwar wegen bisherigen Enttäuschungen bei der Vermietung. Wenn ein Vermieter bei Zwangsräumung oder Mietnomaden und ähnlichem mehr Hilfe bekäme, und nicht auch noch gezwungen wäre, seine Rechte privatrechtlich einzuklagen und außer Reinigung/ Entsorgung auch noch das fremde Eigentum auf seine Kosten lagern zu müssen.
Mein Vater bekam vom Sozialamt einmal ein Schreiben: "Bitte haben Sie Verständnis, dass der Mieter aus folgenden Gründen... zur Zeit keine Miete zahlen kann. Die Kosten des Vermieters laufen aber weiter.
Hier wäre Vermieterschutz auch gleichzeitig Mieterschutz.

@ Vaihinger
Ich spreche ja nicht von Mietwucher. Sondern von einer Miete, die in einem Bereich angesiedelt ist, in dem es keine angespannte Situation gibt (was z.B. im Hochpreissegment der Fall ist - da gibt es genug Wohnungen).
Hierzu kann die Wohnung zum Beispiel entsprechend renoviert werden.

Letztlich - ich hoffe, ich habe das richtig verstanden - soll ja den einkommensschwachen Schichten, die momentan ggf. Probleme haben, eine neue Wohnung zu finden, geholfen werden. Und das fände damit nicht statt, selbst wenn ich diese Wohnung dann wieder vermiete.

In welchen Größenordnungen soll sich denn diese Leerstandsgebühr bewegen, damit sinnvoll sozialer Wohnungsbau gefördert werden kann (wir sprechen ja nicht nur von Mietzuschüssen, sondern erstmal von Grundstückserwerb seitens der Stadt sowie vom Bau entsprechender Einheiten)?

Ich mutmaße mal, daß es sich in der Summe betragsmäßig in der Gesamtschau um einen Tropfen auf den heißen Stein handeln wird. Denn letztlich kann man mit sich so einer Gebühr weder so weit aus dem Fenster lehnen, daß es wettbewerbsrechtlich relevant wird.
Noch sollte man mit dieser weiteren Überreglementierung weiterhin dafür sorgen, daß der private Invest in vermieteten Wohnraum noch weiter zurück geht (der kleine, private Vermieter stellt in Stuttgart den mit Abstand größten Teil an Wohnraum zur Verfügung).
Denn wie habnemeinung schon schreibt: Es ist nicht notwendigerweise so, daß Wohnungen aus Gleichgültigkeit leer stehen gelassen werden.

@grandnagus und habnemeinung
Mietnomaden sind sehr ärgerlich, da stimme ich Ihnen völlig zu, und ich hätte da auch nichts dagegen bei solchen Fällen den Vermietern zu helfen. Und mittlerweile ist es ja relativ üblich dass das jobcenter bei Arbeitslosen den Mietanteil direkt dem Mieter überweist, das ist mittlerweile also schonmal gesicherter. Ich werfe nicht allen Gleichgültigkeit vor, da gibt es sicher vielfältige Gründe, ändert aber nichts am asozialen Leerstand. Eigentum verpflichtet, und wegen der paar Nomaden oder eben auch sozialen Härtefällen sollte nicht die ganze Stuttgarter Mieterschaft darunter leiden. Wer es sich leisten kann eine Wohnung, warum auch immer, leerstehen zu lassen kann sich sicherlich auch die Abgabe leisten. Ansonsten gäbe es natürlich auch die Option den Wohnraum zu verkaufen an jemanden der tatsächlich vermieten will. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Wohneigentum bedeutet eben definitiv nich leerstehen lassen sondern entweder selbst zu nutzen, zu vermieten oder eben zu verkaufen, diese Entscheidung obliegt dem Eigentümer.

Egal welches Segment dabei betroffen wird (ich gehe mal von allen aus, es ist sicher nicht nur höherpreisiger Wohnraum welcher leersteht), der Markt wird generell entlastet. Die Segmente sind ja nicht völlig voneinander abgeschottet sondern es existiert ein fließender Übergang. Und wenn die Abgabe zu Renovierungsarbeiten führt hat man auch noch einen Investitionsanreiz geschaffen über welche sich die Stuttgarter Handwerker und die Stadt aufgrund der Gewerbesteuereinnahmen sicher sehr freuen würden.

Sicher kann man den sozialen Wohnungsbau nicht allein über die Abgabe finanzieren, aber dementsprechend aufstocken allemal. Über die Höhe möchte ich hier nicht spekulieren, ich würde einfach mal moderat beginnen und schauen inwieweit die Abgabe Wirkung zeigt und nach 3-4 Jahren evaluieren.

@Vaihinger
Nachdem Sie von "asozialem Leerstand" sprechen (eine, wie ich finde, etwas verallgemeinernde Formulierung):

Was mich wirklich mal interessieren würde: Wurde eigentlich nach dem letzten Mikrozensus, der ja noch gar nicht so lange her ist, etwas über die Leerstandsquote bei Wohnimmobilien veröffentlicht? Ich weiß da leider nichts genaues, aber wenn Sie Info's hätten, wär's toll.

Damit wir mal sehen, über welche Dimensionen wir überhaupt sprechen.

In folgendem Punkt kann ich Ihnen nicht recht geben: Daß der Einzug von Mietern in eine teure Wohnung den Markt entlastet. Er erleichtert lediglich Zuzüge von Gutverdienern (was ja auch nicht schlecht ist ;-))

Denn: Diejenigen, die diesen Schritt machen, sind i.d.R. nicht jene, die bisher im untersten Mietsegment wohnten. Folglich werden auch keine Wohnungen aus diesem Segment frei - doch genau dieses ist ja am stärksten vom Mangel betroffen.

Man könnte argumentieren, daß nun ja vielleicht auch Menschen aus dem niedrigen die frei gewordene Wohnung im mittleren Preissegment aufsteigen wollen und daher Wohnungen im unteren Segment frei werden.

Auch das findet so i.d.R. nicht statt. Denn bei beiden Neuvermietungen steigen ganz natürlicher Weise die Mieten - in allen Segmenten -, was viele Mieter von diesem Vorgang abhält. Das sieht man u.a. daran, daß die innerstädtischen Umzüge bundesweit in den Großstädten stark zurückgegangen sind: http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article134838338/Umzugsf...

Ich glaube nicht, daß diese Abgabe in der Gesamtschau eine gute Idee ist. In der Hauptsache wären potentielle Privatvermieter betroffen (denn die stellen bei uns den meisten Wohnraum, hätten potentiell also auch den meisten Leerstand).

Unterstellen wir nun, der Mensch verkauft seine Immobilie, weil er die Abgabe nicht zahlen will.
Was geschieht in aller Regel?
Der Erwerber wird renovieren oder komplett sanieren, bevor wieder vermietet wird (ignorieren wir Eigennutzung). Daraus ergibt sich bereits eine höhere Miete. Vollkommen in Ordnung.

Im Zusammenhang mit der allgemeinen Steigerung der Mietpreise bei Neuvermietung ergäbe sich aus dieser Kette, daß die Einführung der Abgabe zu durchschnittlich höheren Mietpreisen führt. Ein ähnliches Szenario übrigens, wie es auch infolge der Mietpreisbremse erwartet wird.

@grandnagus
Laut der Immobilieneigentümerlobby Haus und Grund (sicherlich nicht im Verdacht zu übertreiben) stehen schätzungsweise 9000 Wohnungen in Stuttgart leer. Auch interessant: Typischerweise Einliegerwohnungen, also durchaus Wohnungen im untersten Preissegment die auch durch nach Renovierungen und Sanierungen immernoch relativ günstig sind. (http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.ungenutzte-wohnungen-stadt-...)

Und was den Übergang bzw. Zusammenhang der unterschiedlichen Preissegmente betrifft: Sie schreiben "Diejenigen, die diesen Schritt machen, sind i.d.R." Mag sein, eben "in der Regel". Im Umkehrschluss: Zumindest teilweise entlastet die Situation in einem Segment auch ein anderes, und dann hätte es sich schon gelohnt.

Und selbst wenn die Mietpreise bei Neuvermietungen steigen: Eben nur bei neu genutztem Wohnraum, und da sind höhere Mieten ja wohl allemal besser als garkeine. Warum bisheriger Wohnraum dadurch teurer werden soll erschließt sich mir nicht, nach dem klassischen Preisbildungsgesetzmäßigkeit sinkt im Gegenteil der Preis ja bekanntlich bei zunehmendem Angebot.

Übrigens: Die gesetzliche Grundlage dafür gäbe es bereits. Die Stadt bzw. der OB müsste nur endlich nicht nur von Wohnraummangel etc. reden (schicke Sonntagsreden ohne Folgen sind ja leider eine Spezialität der Grünen) sondern auch handeln und den Wohnraummangel in Stuttgart offiziel feststellen. http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.leerstand-in-stuttgart-bei-leer...

@ Vaihinger
Danke, daß Sie ein paar Zahlen ausgegraben haben. Das ist eine gute Basis.

Ich persönlich finde ja, daß 3 leere aus 100 Wohnungen nicht viel sind - zumal diese Zahl nichts darüber aussagt, warum diese Wohnungen leer stehen:
Weil sich kein geeigneter (!) Mieter findet, weil sie nicht bewohnbar sind (z.B. weil der Eigentümer aktuell kein Geld für eine Renovierung hat), weil sie zeitnah für Angehörige benötigt werden etc.

Das mit den Einliegerwohnungen kann ich übrigens absolut nachvollziehen. Wenn ich eine hätte, würde ich sie auch nicht vermieten. Selbst dann nicht, wenn es ein Bußgeld gäbe.
Im Bekanntenkreis habe ich folgenden Fall: Familie kauft EFH mit vermieteter ELW, um später die Mutter ins Haus holen und betreuen zu können. Problem: Nun ist die Mieterin ist nicht raus zu bekommen. Folge: Mutter muß ins Heim (denn das Alter wartet nicht auf die Gerichtsbarkeit). Ein Hoch auf das Mieterschutzrecht!

Wer ein EFH mit ELW baut, kauft oder nutzt und die ELW leer stehen lässt, kann wiederum viele Gründe dafür haben:
Den eben beschriebenen Fall zum Beispiel, oder auch den geplanten Einzug einer Haushaltshilfe ("die Polin") für die eigene Versorgung im Alter, etc.
Darüber hinaus sind diese Wohnungen häufig baulich nicht so ausgestaltet, daß eine vollständige Trennung vom eigentlichen Haus erfolgt ist (sei es im Bereich Treppenhaus, Garten, Zugang oder wie auch immer). Schon allein dies verbietet oft eine Fremdvermietung ohne vorausgehende Investition.
Letzteres wiederum darf dem Immobilieneigentümer, der jahrelang für sein Häusle gespart und geacktert hat, nicht per Dekret zum Nachteil gereichen.

Was die resultierenden Mietpreissteigerungen angeht, will ich das nochmals präzisieren:
Neuvermietung heißt, daß eine Wohnung neu vermietet wird (nach dem Auszug des vorigen Mieters).
Es handelt sich NICHT um die Vermietung neu errichteten Wohnraums!

Weiterhin wird der Preis wegen des scheinbar zunehmenden Angebotes nicht sinken, denn in diesem Fall wird ja ein massiver Nachfrageüberhang unterstellt (also Menschen, die aktuell KEINE Wohnung haben und Menschen, die nicht nach Stuttgart ziehen können, weil es keine Wohnungen gibt; besonders im Niedrigpreissegment).

Die Mieten fangen im Durchschnitt erst dann an zu sinken, wenn wir von einem Nachfrageüberhang zu einem Angebotsüberhang gelangt sind. Dieser muß wiederum um den gleichen Prozentsatz höher sein als die Miete bei Neuvermietungen im Schnitt steigt, um erstmal einen stabilen Preis zu erhalten. (Vgl. Beispiel unten).

Beispiel:
Ich renoviere meine leere Wohnung, um der geforderten Abgabe zu entgehen und vermiete sie im Hochpreissegment.
Folge: Entweder zieht Person A1 von außerhalb zu (die hiesige Beschäftigungssituation lässt sowas zu, wie die Zuwanderungszahlen des Statistischen Amtes belegen, daher keine Entlastung des Stuttgarter Marktes). Oder Person B zieht in Stuttgart um und belegt meine Wohnung.

Alte Wohnung von B: Wird nun (im Zweifel auch unrenoviert) für mindestens +10% weitervermietet. Hier kommt entweder die Person A2 von außerhalb zum Zuge (auch keine Marktentlastung) oder aber Person C, die aus dem Niedrigpreis-Segment aufsteigen will oder die im mittleren Segment umziehen möchte (z.B. wegen Wunsch nach mehr Wohnfläche).

Alte Wohnung von C: Im Niedrigpreissegment wird diese ggf. renoviert (weil der Auszug des preissensiblen Mieters dies nun endlich zulässt) und damit per se teurer. Auch im Falle der Nichtrenovierung oder im mittleren Preissegment werden bei Neuvermietung mind. +10% auf dem Zettel stehen.
Und gerade in diesem Fall, wo eigentlich nun jene nachrücken sollten, die sich bisher keine Wohnung in Stuttgart leisten konnten, verteuert sich der bis dato günstige Wohnraum.

Was ist also gewonnen? Nichts. Was ist mit dem durchschnittlichen Mietpreis? Gestiegen.
Langfristig betrachtet hilft die mieterfreundliche Rechtsprechung und Gesetzgebung jenen, die eine Mietwohnung bewohnen. Solchen aber, die eine wollen, hilft das nicht.

Das Kernproblem ist durch eine Leerstandsabgabe nicht zu lösen. Im Gegenteil.

Für viele Privatleute wird es wegen des übertriebenen Mieterschutzes und der sonstigen gesetzlichen Auflagen immer uninteressanter, in Mietwohnungen zu investieren.
Wenn - wie bereits auch im Falle der sog. Mietpreisbremse - deutlich wird, daß ich aus meiner Investition (also auch einer solchen im Bereich Renovierung, um eine leere Wohnung wieder in den Markt bringen zu können) keine Rendite werde ziehen können und so langfristig Geld verliere, wieso sollte ich investieren? Ich lasse mich doch nicht enteignen!

Also wird auch nicht investiert. Daraus und aus dem Fakt, daß die Menschen im Vergleich zu vor 25 Jahren mittlerweile je Person ca. 30% mehr Wohnfläche beanspruchen, ergibt sich nunmal eine Knappheit. http://www.statistik-bw.de/ProdGew/Indikatoren/BW-BT_wohnflaecheEW.asp

Wenn also restriktive Rahmenbedingungen im Mietrecht beibehalten werden sollen und wenn die Menschen weiterhin immer mehr Platz beanspruchen, gibt es nur eine Lösung:

Öffentlichen sozialen Wohnungsbau: Die Stadt baut Wohngebiete, in denen nur Menschen mit einem Einkommen unter X eine Wohnung haben dürfen. Die Stadt ist der Vermieter. Und die Stadt darf dann natürlich auch keine preiswerten oder preisgebundene Wohnungen an private Investoren verkaufen - zum Schutze der Mieter.

Puh, ist ja nett mit Ihnen zu diskutieren, aber langsam wirds mir ehrlichgesagt zu viel und zu zeitintensiv. ;-)

Dennoch mal der Versuch einer kurzen Erwiderung:
"Ich persönlich finde ja, daß 3 leere aus 100 Wohnungen nicht viel sind" 3 hört sich tatsächlich nach wenig an. Die auf Stuttgart hochgerechneten 9000 würden schon eine SEHR deutliche Entlastung bringen. Zum Vergleich: Die Stadt geht von jährlich 1300 bis 1900 neue Wohnungen pro Jahr aus. Der Leerstand ist damit ein Vielfaches davon.

"Weil sich kein geeigneter (!) Mieter findet,"
Und wo sollen die nicht geeigneten Mieter dann wohnen, unter ner Brücke? Bei der Wohnraumsituation in Stuttgart hat man als Vermieter eine enorme Auswahl.

"weil sie nicht bewohnbar sind (z.B. weil der Eigentümer aktuell kein Geld für eine Renovierung hat)" Dafür gibts zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten und da darf gerne unterstützt werden. Abgesehen davon kann man ja für solche Fälle Ausnahmen bzw. Härtefallregelungen beschließen. Wenn man allerdings nicht in der Lage ist sein Eigentum in Stand zu halten und der Gesellschaft so Wohnraum vorenthält fänd ich einen Verkauf sinnvoll.

", weil sie zeitnah für Angehörige benötigt werden etc."
Dafür gibts befristete Mietverträge das wissen Sie sicher auch. Betrifft im übrigen ja auch ihren beschriebenen Fall. Außerdem: Auch hierfür könnten Ausnahmen greifen. Jedenfalls wären sehr viele Menschen froh allein schon übergangsweise eine dringend benötigte Wohnung zu finden.

Letztendlich führen Sie hier viele Sonderfälle an für die es bereits Lösungen gibt oder für welche Ausnahmen beschlossen werden könnten.

"Was ist also gewonnen? Nichts."
Doch, es wurde Wohnraum geschaffen in welche Leute einziehen konnten, teils von außerhalb, teils stadtintern, was zur Entlastung des Wohnraummangels führt. Selbst wenn die Mietpreis in den Wohnungen dieser Kette steigen, insgesamt entschärft es die Situation.

"Das Kernproblem ist durch eine Leerstandsabgabe nicht zu lösen."
Da stimme ich Ihnen ja zu, aber eben entschärfen.

Ihrem letzten Absatz kann ich vollumfänglich zustimmen, das ist natürlich das A und O und eine Leerstandsabgabe wird sozialen Wohnungsbau sicher nicht ersetzen können. Aber eben zu mehr genutztem Wohnraum beitragen und durch die Abgabe zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus.

@ Vaihinger

Ja, Sie haben Recht - lassen wir's so langsam gut sein :-)

Sie möchten eine Leerstandsabgabe. Ich meine, sie bewirkt auf dem Wohnungsmarkt das Gegenteil vom Gewollten.

Unabhängig davon noch kurz 2 Dinge zur faktischen Klarstellung für die anderen Leser:

1) Beim genannten Fall wurde die Mieterin "mitgekauft" - eine nachträgliche Befristung des MV ist nicht möglich.

2) Befristungen von Mietverträgen mit Ausschluaa des Fortsetzungsverlangens durch den Mieter müssen den Grund für die Befristung enthalten (§564c BGB). Das ist oftmals bei einer ELW nicht abzusehen.
Wegen §556a und b BGB kommt eine Beendigung trotz klassischer Befristung (ohne Ausschluss des Fortsetzungsverlangens) oft nicht zum Erfolg.

Wunderbare Idee, machen andere Städte schon längst!

Wäre eine Möglichkeit leerstehenden Wohnraum zu reaktivieren nicht die Gründung einer (öffentlichen? städtischen?) Organisation die Vermietern das Risiko des Mietausfalls durch Mietnomadentums abnimmt? Diese nicht gewinnorientierte (höchstens kostendeckende, wenn überhaupt) Organisation würde gezielt Eigentümer von leerstehenden Wohnungen ansprechen, insbesondere solche die deshalb nicht mehr vermieten wollen, weil sie bereits schlechte Erfahrungen mit Mietern gemacht haben. Die Organisation würde den Vermietern das Risiko eines Mietausfalls, sowie sonstiger Risiken (Zwangsräumung, Renovierung, Einlagerung, etc.) abnehmen, ähnlich wie Kreditkartenunternehmen das Risiko von Kreditkartenmissbrauch übernehmen oder wie Autohäuser das Risiko bei einer Gebrauchtwagengarantie übernehmen. Im Gegenzug für das fehlende Risiko müssten die Vermieter deutlich unter dem örtlichen Mietspiegel vermieten (Es soll ja kein Anreiz geschaffen werden, dass plötzlich alle Vermieter ihre Risiken auf diese Organisation abwälzen) und der reaktivierte Wohnraum könnte bevorzugt bspw. an einkommensschwache Familien weitervermietet werden. Die Organisation könnte dabei ggf. als Vertragspartner sowohl gegenüber den Vermietern als auch gegenüber den Mietern auftreten und könnte auch weitere Dienstleistungen (im Bereich Wohnungsverwaltung) anbieten, so dass die die Reaktivierung leerstehenden Wohnraums für die Vermieter mit möglichst wenig Aufwand verbunden ist und die Hemmschwelle dadurch möglichst niedrig ist.

Durch so eine Konstellation hätten doch alle gewonnen:

1.) Eigentümer bislang leerstehenden Wohnraums, da sie nach diesem Modell zwar eine relativ geringe Miete bekommen, aber immer noch mehr als wenn sie den Wohnraum leer stehen lassen würden (dann nämlich gar nix) und das mit vergleichsweise geringem Risiko.

2.) Die Mieter aus einkommensschwachen Schichten, da mehr Wohnraum für sie bereitstehen würde.

3.) Die Stadt, da eine solche Konstellation nicht teurer als sozialer Wohnungsbau wäre, eher günstiger (da die Wohnungen ja bereits bestehen und nicht erst gebaut werden müssen).

Oder gibt es so etwas schon?

@Blitzventil
Eigentlich eine sehr gute Idee, darauf bin ich bisher auch nicht gekommen.
Hab allerdings grad mal gegoogelt nach "versicherung vermieter", gibts tatsächlich zahlreiche die neben Rechtsschutz auch Mietausfall und Mietschäden übernehmen. Ist im Grunde ja das selbe, nur eben das zwar einerseits Versicherungsgebühren anfallen, andererseits die Vermieter aber auch zur normalen Preislage vermieten können, Lässt mich noch mehr daran zweifeln dass der Leerstand vorallem durch Angst vor Mietnomaden verursacht wird.

Bei den zu beobachtenden Gerichtsentscheidungen würde ich eine Wohnung auch lieber leer stehen lassen, wenn ich eine zu vermieten hätte.

Ursachenforschung betreiben - nicht den Eigentümer strafen, sondern bei Problemen Rechtsbeistand anbieten.

Der Leerstandsmelder ist datenschutzrechtlich kritisch zu sehen. Allerdings hat die Landesregierung gerade eine Liste von 40 Städten in BW veröffentlicht, die einen angespannten Wohnungsmarkt haben, worauf die LHS natürlich prominent vertreten ist. Leider weigert sich bisher die Verwaltung und auch die Mehrheit im Gemeinderat, über eine offizielle Feststellung von Wohnungsnot in Stuttgart Maßnahmen wie Leerstandsabgaben zu ermöglichen. Das Problem ist nämlich, dass schon ca. 1000 solche Fälle, wo Wohnungen wieder auf den Markt kämen, durchaus zu einer Entspannung beitragen würden, aber aus verschiedenen Gründen dies nicht geschieht - die Stadt könnte dabei auch Hilfestellung leisten.

Es ist einfach so, dass das Mieterschutzrecht mittlerweile so heftig ist, dass sich ein potentieller Vermieter dreimal überlegt, ob er eine freie/frei gewordene Wohnung nochmals vermietet. Ich übertreibe jetzt vielleicht etwas, aber wenn ich an meinem Eigentum in vielen Aspekten inzwischen deutlich weniger Rechte habe als der Mieter - was mache ich dann, wenn ich es mir leisten kann: Richtig, nicht vermieten.

@mbrehm
Ja, und genau deshalb muss ein finanzielle Druck auf die Immobilieneigentümer geschaffen werden zu vermieten, oder eben ihr Eigentum dem Markt zuzuführen damit es jemand erwerben kann der dann vermietet. Eigentum verpflichtet! Leerstand ist jedenfalls keine Lösung!

Aber Lockerung bzw. "Normalisierung" des Mietrechts ist eine Lösung. Das was derzeit Gesetz ist, ist völlig schräg. Da flüchtet jeder Eigentümer zum Selbstschutz in die Nichtvermietung. Und Druck ist auch keine Lösung. Sondern Attraktivität (für den VERmieter!) steigern. Wie auch immer. BTW: Ich bin kein Eigentümer, kann mich aber durchaus in diese hineinversetzen.

ja, einer der wichtigsten Vorschläge zur verbesserung der Wohnungsnot-Misere!