Platz:
1037
in:
2015
Die Beleuchtung innerhalb öffentlicher Parks, entlang öffentlicher Wege sowie am Neckar ist mindestens bis 22:00 Uhr zu gewährleisten.
So sind unter anderem folgende Wegeverbindungen mit ausreichender Beleuchtung auszustatten:
- zwischen Schloß Rosenstein und Löwentor
- ab Mühlsteg Richtung Max-Eyth-See
Es würde ausreichen wenn man einen der bereits asphaltierten Hauptwege entsprechend ausstatten würde.
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