Platz:
2908
in:
2015
Gehweg- und Kandelreinigungspflicht für alle Hausbesitzer oder Anwohner (mit wöchentlich wechselnder Kehrwoche unter den Mietern) an allen Wohnstraßen, an den geparkt werden darf.
Wenn auch der Kandel zur Straße gehört, so ist es der Stadtreinigungskraft nicht mehr möglich den Kandel (Gulli) zu reinigen, es ist sinnlos, dass der Sauger durch die Straße fährt und nirgends mehr an den Kandel ran kommt. Unnötige Kosten!
Für eine saubere Stadt kann man auch mal ein Gesetz ändern, das aus der Zeit stammt, da es noch wenige Autos gab und einen Straßenverkehr Gottlob-Friedrich. Statt der Reinigung, sollte dann das Ordnungsamt die Reinhaltung kontrollieren.
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