Die Stadt Stuttgart bietet ihren Bürgern viele Leistungen an, die durch die Gebühren, Eintrittspreise usw. der Nutzer dieser Leistungen nicht vollständig, teilweise nur auch nur zum kleineren Teil, finanziert werden. Für den aus der Stadtkasse zu leistenden Zuschuss, um Kostendeckung zu erreichen, kommen alle Bürger auf, auch die, die dieses Leistungen nicht nutzen können oder nutzen wollen. Beispiele sind die Bäder, auch die Mineralbäder, das Staatstheater (das allerdings vom Land mitfinanziert wird), weitere Theater, Volkshochschule, Bibliotheken und vieles andere).
Durch das sukzessive Erhöhen der von den Nutzern zu bezahlenden Gebühren und Eintrittspreisen soll die Belastung der Stadtkasse verringert werden, und der Anteil derer, die von diesen Leistungen profitieren, erhöht werden. Diese Kostenentlastung kann die Stadt durch Senkung von Abgaben, die von allen Bürgern zu tragen sind, an die Allgemeinheit zurückgeben. Gerne auch durch Abbau der Verschuldung, die ja von allen Bürgern in der Zukunft zu tragen ist.
Wenn die Kosten für die Nutzer der betreffenden Leistungen angehoben werden, wird sich auch eher zeigen, welche dieser Leistungen für die Bürger wichtiger und welche unwichtiger sind, bei den einen wird der Nutzungsgrad weniger sinken, als bei den anderen. So lassen sich die weniger wichtigen, bzw. eher entbehrlichen Leistungen, leichter identifizieren.
Es ist auch gerechter, wenn die, die Vorteile der städtischen Angebote in Anspruch nehmen, stärker für deren Kosten aufkommen. Der Besuch eines Frei-, Hallen- oder Mineralbads wird von der Allgemeinheit bezuschusst, aber nicht der Besuch eines Fitnessstudios; der Besuch einer Theatervorstellung wird von der Allgemeinheit bezuschusst, aber nicht der Kinobesuch; um nur zwei Beispiele zu nennen.
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