Entlohnung freier Mitarbeiter über Verwaltungsgebühren.
Die für das Parkverbot zuständigen Angestellten, die ihre Arbeiten weder abends noch an Sonn- und Feiertagen ausführen, sollte man anderweitig einsetzen. Sie könnten z.B. in den Parkhäusern überwachen, wer unerlaubt an Behinderten- oder Frauenparkplätzen parkt, und beim Ein- und Ausparken Nachbarfahrzeuge beschädigt.
Falschparker sollten durch freie Mitarbeiter erfasst werden. Sie sind zuständig für falsches Parken im Halteverbot oder auf Gehwegen und anderes.
Diese Mitarbeiter sollte man über das Verwaltungsgebühren entlohnen, indem man ihnen 30-40% der Verwaltungsgebühren auszahlt.
Da diese Mitarbeiter an keine festen Zeiten gebunden sind, können Sie auch abends (zum Beispiel vor Spielsalons) tätig sein.
Durch die Einnahmen nach Arbeitsansatz werden auch mehr Verkehrsteilnehmer aufgeschrieben und der Umsatz der Stadt erhöht sich.
Dies gilt auch besonders für die Altstadt Bad Cannstatt und der anderen Stadtbezirke, da hier nie eine Abschleppaktion wie in der Innenstadt stattfindet.
Kommentare