Die Landeshauptstadt Stuttgart hat seit Anfang des Jahres die Zweitwohnungssteuer eingeführt, u.a. mit der Begründung, dass auch Personen, die nicht über die Pro-Kopf-Zuweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer (nur bei Erstwohnsitz!) an der Finanzierung der städtischen Infrastruktur beteiligt werden, auch eine Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten. Dies ist nur gerecht, weil sie als Inhaber einer zweiten Wohnung in Stuttgart diese Infrastruktur zumindest gelegentlich nutzen.
Regelmäßig nutzen die städtische Infrastruktur Pendler, unter Umständen sogar Autofahrer, was teure Infrastrukturprojekte wie z.B. den Rosensteintunnel erforderlich macht.
Die Einführung der Pendlersteuer, Sie können sie auch Wegezoll oder City-Maut nennen, folgt dem Gedanken, dass der, der seinen (einen) Wohnort verlässt, für die Nutzung der Infrastruktur des anderen Wohn-, Arbeits- oder Einkaufortes bezahlen muss. Da dieser Gedanke auch der Zweitwohnungssteuer zugrunde liegt, dürfte es meines Erachtens bei der Einführung einer Pendlersteuer keine rechtlichen Probleme geben.
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