Ergebnis Haushaltsberatungen:
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt
Stellungnahme der Verwaltung:
Verunreinigungen durch Hundekot in öffentlichen Anlagen sind nach der Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung § 6 (4) durch den Hundehalter zu entfernen. Zuwiderhandlungen stellen jeweils eine Ordnungswidrigkeit dar.
Für die Beseitigung von Hundekot empfiehlt sich beispielsweise die Verwendung von Hundekotbeuteln/Hundetüten, welche im Handel erhältlich sind. Um die Hundehalter dabei zusätzlich zu unterstützen - etwa, wenn man eigene Tüten vergessen hat - werden an zahlreichen Stellen Hundekottütenspender betrieben. Diese wurden meist in direkter Abstimmung mit den Hundehaltern platziert und werden von Paten mit von der Stadt zur Verfügung gestellten Tüten bestückt.
Dieser freiwillige, partnerschaftliche Service stellt einerseits einen großen Verwaltungsaufwand dar, andererseits lassen sich Probleme leider oft auch auf diese Weise nicht abstellen. Daher werden neue Hundekottütenspender nur noch an besonderen, hochfrequentierten Stellen aufgestellt, wenn sich ein Pate dafür findet. Für die zusätzliche Aufstellung zu den schon vorhandenen Hundekottütenspendern an der Karlshöhe können sich engagierte Bürger, die sich als Paten zur Verfügung stellen möchten, an das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wenden.
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