Platz:
2324
in:
2015
Interimskindergärten mit einer Laufzeit von 5 Jahren können das vorhandene Problem der fehlenden Kindergartenplätze auf die Dauer nicht lösen und verursachen zukünftig deutlich höhere Kosten.
Planungsrechtliche Voraussetzungen für eine dauerhafte Genehmigung sind durch die Verwaltung zu schaffen.
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