"Werbeträger"-Fahrzeuge sollen Parkraum nicht blockieren

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Stadtbezirk: 
Botnang
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Thema: 
Verkehr
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

390
weniger gut: -64
gut: 390
Meine Stimme: keine
Platz: 
474
in: 
2015

Auch in Botnang sollte der ruhende Verkehr kontrolliert werden. Auf etlichen öffentlichen Straßen sind über Wochen/Monate zwecks Werbung Autoanhänger von Firmen abgestellt, wodurch Parkraum blockiert wird. Dem Polizeiposten Botnang wurde dies nicht nur einmal gemeldet. Die Zusage, sich darum zu kümmern, wurde leider nicht eingehalten. Die Polizeimannschaft fährt lieber "blind" an allen Werbeträgern vorbei.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsberatungen nicht behandelt. Der Sachstand ist im Vergleich zur Stellungnahme der Verwaltung unverändert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Abstellen eines zugelassenen und betriebsbereiten Fahrzeuganhängers ist grundsätzlich ein zulässiges Parken und damit eine Benutzung der Straße im Rahmen des straßenrechtlichen Gemeingebrauchs. Dies gilt natürlich nur, wenn das Parken auf der betreffende Fläche zugelassen ist. Bei der Beurteilung, ob der Anhänger als Werbefläche eingesetzt wird, kommt es neben der Motivation des Nutzers auch auf eine objetive Betrachtungsweise der Gesamtumstände an. Diese muss den Schluss zulassen, dass die Teilnahme des Anhängers am Straßenverkehr beendet ist und stattdessen die Werbewirkung im Vordergrund steht. Der Verkehrsüberwachung, dem Städtischen Vollzugsdienst und dem Polizeipoten Botnang sind verschiedene Anhänger im Stadtbezirk Botnang bekannt, bei denen dies zu vermuten ist. Bisher wurden die Anhänger allerdings regelmäßig bewegt, so dass ein ausschließliches Abstellen zu Werbezwecken nicht nachgewiesen werden konnte.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Vorschlag ist aus Sicht des Bezirksbeirats Botnang für den Haushalt nicht relevant.

Kommentare

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Dazu müssten Gesetze geändert werden, die nicht in die Zuständigkeit der Stadt fallen. Also ist die Stadt hier der falsche Adressat.

Eine Anwendung bestehender Vorschriften wäre gerade bei den Anhängern schon mal ein erster Schritt. Allerdings muss da nicht der Polizeiposten Botnang belastet werden sondern die Polizeibehörde der Stadt sollte sich daran kümmern da es sich ja eindeutig um ruhenden Verkehr handelt.