Parksituation in Wohngebieten - Parkverbot für Fahrzeuge mit mehr als 2,8 Tonnen Gesamtgewicht einführen

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Stadtbezirk: 
Untertürkheim
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Thema: 
Verkehr
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

349
weniger gut: -83
gut: 349
Meine Stimme: keine
Platz: 
691
in: 
2015

Bitte in Wohngebieten ein absolutes Parkverbot für Fahrzeuge über 2,8 Tonnen einführen. Begründung: In den letzten Jahrenen aht sich die Unsitte eingebürgert, dass Wohngebiete mit der neuen Gattung der großen Hochdach-Transporter rücksichtslos zugeparkt werden. Das nimmt nicht nur den Anwohnern den ohnehin knappen Parkraum, es nimmt vor allem Bewohnern der Erdgeschoss-Wohnungen Licht und Sicht und bieter nicht selten im Abstand von wenig mehr als einem Meter Gehwegbreite den Anblick von Blechwänden. Die freundliche Bitte auf Rücksichtnahme wird von den Fahrern dieser "rollenden Stellwände" dann schlicht mit der Antwort quittiert, das sei ja schließlich nciht verboten. Deshalb: Bitte ein Verbot solchen Verhaltens, damit es das wieder zurückbringt, was in Wohngebieten erwartet werden darf: Wohnqualität

Umsetzung und Prüfung
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat sieht die Belastung der Wohnquartiere durch den parkenden Verkehr.
Die Stadt wird in ihren Zuständigkeiten gebeten, auf Lösungen auch für die sogenannten Hochdach-Transporter hinzuwirken.

Kommentare

12 Kommentare lesen

Sicher? Mit 2,8t zulG sind dann auch die großen Geländewagen und viele Familienvans raus aus den Wohngebieten. Vlt. macht ein Änderungsantrag für die Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik im Bürgehaushalt der Stadt Stuttgart nicht wirklich Sinn. Was für Fahrzeuge meinen Sie mit die "neue Gattung der Hochdachtransporter" solche? http://www.mercedes-seite.de/wp-content/uploads/2010/05/1977_TN_01_500x3... die gibt es mindestens seit den 70ern

Danke für die (allerdings unnötige) Belehrung. Die von Ihnen gezeigten Mercedes-Transporter sind mir sehr wohl bereits bekannt, seit ich damit einst in meinen Semesterferien Ferienjobs erledigte. Ich spreche auch nicht von Fahrzeugen der Kategorie Ford Transit oder VW-Bulli. Vielmehr sind Transporter mit einer Höhe von 2,5 m und mehr gemeint, die in der Regel über 3,5 t zul. GG verfügen. Mir ist natürlich klar, dass die StVO selbst 7,5 t Lkw das Parken in Wohngebieten nicht verweigert (von der Gröberstraße vielleicht mal abgesehen ;-) ), aber mal ehrlich: Gehört so etwas nicht eher auf einen Betriebshof statt in eine Wohnstraße?

@alarmakla

1. schreiben Sie im Vorschlag von 2,8t, im Kommentar dann von 3,5t

2. hat bruder Recht, das hat nix mit dem Bürgerhaushalt zu tun. Und schon dreimal nicht ist es kostenneutral.

3. wohnen u.U. die Fahrer der Transporter auch in Ihrem Wohngebiet.
Ist es vielleicht besser, wenn diese erst mit ihrem Privatwagen zur Arbeit fahren müssen, um dann wieder mit dem Sprinter nach Stuttgart zu fahren, um abends mit dem Privatwagen wieder heim zu fahren - um dort trotzdem einen Parkplatz zu verbrauchen...?

Wie fänden Sie es denn, wenn Sie mit Ihrem Auto nach XY-Stadt ziehen (oder auch nur zu Besuch sind) und Ihnen dort, wo Sie gerne parken möchten, dieses verwehrt wird mit der Begründung, Ihr Auto hätte die falsche Silhouette?

@ grandnagus

Zu Ihrem Verständnis:
1. Ich habe für ein Parkverbot (kein Halteverbot!) von Fahrzeugen über 2,8 t zul. GG plädiert und habe dann in meinem Kommentar zu „bruder“ erläutert, dass es sich bei der von mir genannten Spezies der Hochdach-Volumentransporter in der Regel um Fahrzeuge der Klasse 3,5 t zul. GG handelt. Ist eigentlich nicht so schwer zu verstehen.

2. Mein Anliegen hat sehr wohl mit dem Bürgerhaushalt zu tun. Zugegeben: Vollkommen kostenneutral ist der Vorschlag nicht, die Kommune müsste dann doch vielleicht ein paar wenige Schilder installieren - so wie sie das überall im Stadtgebiet tut. Im städtischen Haushalt wären das aber „peanuts“.

3. Punkt 3 muss man eigentlich nicht kommentieren. Nur so viel: Noch nie etwas von öffentlichen Verkehrsmitteln gehört, die ja in Stuttgart immer besser, zuverlässiger und umweltfreundlicher werden sollen?

Quintessenz: Verständnis von Mitbürgern für Probleme zu finden, die sie selbst nicht unmittelbar betreffen und die sie also auch nicht verstehen, darf man in unserem Gemeinwesen wohl kaum erwarten.

Und warum soll ich jetzt meinen Van nicht mehr vor der Haustüre parken dürfen? Oder ich lasste halt um 6kg ab, dann park ich ihn direkt bei ihnen und häng noch nen 10m Wohnwagen dran.
Quintessenz: Warum sollte ich Ihr Problem nicht verstehen? Nur weil ich Ihr Problem nicht für Sie lösen kann, da Sie mir keine aktzeptable Alternative anbieten können? Beispielsweise ein kostenloses Shuttle zu meinem Auto?

@alarmakla:
Vielleicht sprechen sie erstmal mit den Leuten, die Ihnen ständig die Lebensqualität rauben, indem sie ihre Transporter boshafterweise vor Ihrem Fenster abstellen.

Dann finden Sie vielleicht heraus, daß diese ebenso gute Gründe haben, ihr Fz. mit nach Hause zu nehmen. Denn niemand quält sich freiwillig mit einem 6,5 m-Gefährt durch Wohngebiete und sucht dort einen doppelt großen Parkplatz, wenn es auch anders ginge.

Das Verständnis, was Sie hier von uns einfordern, scheint Ihnen ebensowenig eigen zu sein.

Reflexhaftes Dagegenhalten statt das Problem von Mitbürgern ernst zu nehmen scheint hier das Motto. Wer genau liest, könnte es vielleicht bemerken, dass es überhaupt nicht um mich oder „meine“ Lebensqualität und auch nicht um Familien-Vans geht, vielmehr um die ursprüngliche Bestimmung eines Wohnbezirks. Nun ja, weiteres Argumentieren ist an dieser Stelle demnach sinnlos… und tschüss

mein Familienvan wiegt über dem von Ihnen angegeben Gewicht. SIe wollen das ich mein Auto nicht mehr in meinem Wohngebiet parken darf, warum soll ich dann nicht "refelxhaft" gegen Ihren Vorschlag gegenhalten.

@alarmakla
Wenn Sie mit Ihrem ersten Satz meinen, daß Ihre Mitbürger Ihnen pauschal zustimmen müssten (denn bei Ihrer Forderung gibt es keine Grauzone), dann haben Sie in der Tat Recht: Das geschieht nicht.

Das geschieht schon alleine deshalb nicht, weil eben auch die Leute mit einem größeren Fahrzeug in einem Wohngebiet wohnen können. Und das geht nicht gegen das Wesen des Wohnbezirks.
Die StVO definiert m.E. hinreichend gut, wer wo parken darf.
Sie können nunmal nicht Schilder aufstellen auf denen steht "Parken für Handwerkertransporter verboten, Parken für private Transporter erlaubt, (ab 2,8t / ab 3,5t)"...

Schlimmer noch als die Transporter sind schwere LKW, die z.B. in der Augsburger Str. in Untertürkheim und Obertürkheim regelmäßig auf PKW-Plätzen entlang der Straße parken. Der Fahrbahnrand hat sich dort bereits abgesenkt, Fahrradfahrer werden gefährdet.
Auch daher: Zustimmung für den Vorschlag !

Transporter gehören auf den Betriebshof und nicht in die Wohngebiete. Da wird bei den Betrieben Geld gespart und die Allgemeinheit belastet. Jeder, der solche Fahrzeuge betreibt und damit Geld verdient, sollte auch einen Abstellplatz dafür finanzieren müssen!

Genau, die Betriebe sparen sich einen Betriebshof. Das Problem ist da, wird als Unsitte empfunden, und hier gehört eine Neuordnung her.