Platz:
2147
in:
2015
Für alle Stadtrandwohngebiete sollte ein Plan erstellt werden, welche Durchfahrtstraßen in Anliegerstraßen umgewandelt oder für den Durchgangsverkehr gesperrt werden können. Dieser Plan muss Dringlichkeitsstufen je nach Belästigung der Anlieger ausweisen. Die Ausarbeitung erfolgt durch den jeweiligen Bezirksbeirat und wird den Gemeinderäten vorgelegt.
Konform mit der Planung neuer Wohngebiete sollten die dort einmal wohnenden Bürgern in Gespräche über die Zu- und Abfahrt aus diesen Wohngebieten sowie über das zu erwartende Verkehrsaufkommen innerhalb dieser neuen Wohngebiete mit einbezogen werden.
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