Umsetzung:
Stand Februar 2019:
Die institutionelle Förderung des Theaterhauses wurde im Jahr 2018 auf rd. 1,58 Mio. EUR erhöht und steigt im Jahr 2019 um weitere 100 TEUR auf dann rd. 1,68 Mio. EUR. Unabhängig davon wird der Gemeinderat voraussichtlich noch im Februar 2019 einen Beschluss über die weiteren Planungen für einen Ergänzungsbau Theaterhaus herbeiführen.
Stand Dezember 2017:
Der Zuschuss in entsprechender Höhe wurde auch in 2017 gewährt.
Stand 2016:
Der Zuschuss in entsprechender Höhe wurde in 2016 gewährt.
Ergebnis Haushaltsberatungen:
Für das Theaterhaus erhöht sich der laufende Zuschuss aus dem Stadthaushalt ab 2016 um rund 88.900 Euro pro Jahr.
Gemeinderat hat zugestimmt
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Theaterhaus ist eine wichtige Einrichtung und ein kultureller Magnet für die Stadt Stuttgart. Es bietet ein vielfältiges und abwechslungsreiches Programm für Jung und Alt.
Das Theaterhaus Stuttgart erhält eine institutionelle Förderung, die nach den Voraussetzungen der Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen bewilligt und ausgezahlt wird. Sämtliche Erhöhungen der Förderung sind dem Gemeinderat vorbehalten. Dieser entscheidet als oberster Souverän, wer wieviele Mittel erhält.
Da der städtische Haushalt immer für zwei Jahre aufgestellt und beschlossen wird, kann die Kulturförderung darüber hinaus keine Zusagen machen. Der Bedarf einer Erhöhung muss daher jedes Mal neu nachgewiesen werden.
Zum Doppelhaushalt 2016/2017 hat die Kulturverwaltung dem Ausschuss für Kultur und Medien erneut eine Vorlage zur strukturellen Unterfinanzierung vorgestellt. Es werden alle Einrichtungen berücksichtigt, die in den Haushaltsberatungen 2013 keine oder nur eine geringere Erhöhung erhalten haben. Daher schlägt die Kulturverwaltung vor, die Förderung für das Theaterhaus um rund 120.000 Euro zu erhöhen. Eine Entscheidung über die Erhöhung der Förderung trifft der Gemeinderat im Zuge der Haushaltsplanberatungen.
Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen:
423/2015 (CDU), 522/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 599/2015 (SPD), 673/2015 (SÖS-LINKE-PluS), 791/2015 (Freie Wähler), 865/2015 (Freie Wähler)
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