In Weilimdorf gibt es zwei Sporthallen, eine Turn- und Versammlungshalle, sechs Turnhallen und eine Gymnastikhalle von der Stadt. Daneben hat der TSV Weilimdorf noch eine Gymnastikhalle. Damit ist der Stadtbezirk Stuttgart-Weilimdorf im Verhältnis zu anderen Stadtbezirken und der Gesamtstadt durchschnittlich mit Hallen versorgt.
Die Turn- und Sporthallen werden tagsüber von den Schulen belegt. Für den Schul-bedarf ist festzustellen, dass es rechnerisch keinen Fehlbedarf an Turn- und Sport-hallen gibt. Ab 17.15 Uhr stehen die Hallen grundsätzlich den Vereinen und Sport-gruppen zum allgemeinen Trainingsbetrieb zur Verfügung. Diese Zeiten sind allerdings voll belegt, so dass die Vereine praktisch keine Möglichkeit haben, ihren Mitgliedern neue Angebote zu unterbreiten bzw. neue Mitglieder aufzunehmen. In Stuttgart-Weilimdorf stehen in den Ferien bisher 2 Turn- und Sporthallen der Schulen für den Übungsbetrieb der Vereine zur Verfügung. Eine neue Sporthalle mit dem Schwerpunkt Vereinssport könnte ebenfalls ganzjährig genutzt werden.
Daher ist das berechtigte Anliegen der örtlichen Vereine nach einer neuen Sporthalle zu unterstützen. Für die Realisierung einer solchen Sporthalle steht im Moment aber noch kein geeigneter Standort zur Verfügung. Für den Gesamtbereich westlich der Solitudestraße zwischen B 295 und Engelbergstraße (inkl. Walz-Areal) soll ein städ-tebaulicher Rahmenplan erarbeitet werden. Dieser Plan soll den stadtplanerischen Rahmen für aktuell und zukünftig anstehende Entwicklungen bilden.
Im Zuge der Erstellung des Rahmenplans werden die verschiedenen Nutzungsan-sätze (u.a. Bürgerforum, Sportflächenerweiterung, Sporthallenneubau), die derzeit in Diskussion stehen, mit den betroffenen Ämtern, Vereinen und Personengruppen er-örtert. Grundsätzlich wäre aus stadtplanerischer Sicht der Neubau einer Sporthalle im Bereich westlich der Solitudestraße denkbar. Inwieweit dabei das Walz-Areal als der am meisten geeignete Standort im Gesamtbereich zwischen B 295 und Engel-bergstraße betrachtet werden kann, ist im Zuge der Rahmenplanung zu klären. As-pekte wie Flächenbedarfe, Erschließungsmöglichkeiten, funktionale und stadträumli-che Zuordnungen etc. sollen dabei in die Überlegungen einfließen.
Bei Bereitstellung der finanziellen Mittel u.a. für die Planungswerkstatt (zunächst grob geschätzter Kostenansatz von ca. 15.000 EUR) könnte eine Fertigstellung der Rah-menplanung voraussichtlich vor der Sommerpause 2016 erfolgen. Der Rahmenplan könnte dann als planerische Grundlage für eine ggf. erforderliche Änderung des Pla-nungsrechts dienen.
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