Bürgernahes Baukonzept im Sanierungsgebiet der ehemaligen Hauswirtschaftlichen Schule am Stöckach

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Ost
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

247
weniger gut: -66
gut: 247
Meine Stimme: keine
Platz: 
1518
in: 
2015

Die Stadt soll das Gebäude und das Grundstück der Hauswirtschaftlichen Schule am Stöckach nicht an den meistbietenden Investor verkaufen, sondern sie soll es einer bürgernahen Nutzung zuführen und eine Konzept-Vergabe vornehmen. Den Vorzug sollen in diesem Fall Konzepte von Baugemeinschaften oder Wohnungsgenossenschaften bekommen, die die in der Bürgerbeteiligung erarbeiteten Nutzungen am besten berücksichtigen. Auch soll auf eine Beratung und Finanzierung durch gemeinnützige Banken Wert gelegt werden. Außerdem prüft die Stadt folgende Varianten einer eigenen Beteiligung:

(a) Um tatsächlich auch preiswerten Wohnungsbau zu ermöglichen, vergibt die Stadt das Gelände an die Träger in Erbpacht und entwickelt dazu mit ihnen und interessierten Banken ein tragfähiges Modell.

(b) Die Stadt bringt sich in den zu gründenden Fond/die Baugemeinschaft/die Baugenossenschaft mit ein und sichert so kommunale Nutzungs-und Entwicklungsmöglichkeiten.

Ziel ist es, die Nutzung im Sinne der Bürgerbeteiligung zu sichern, nämlich eine sinnvolle Mischung aus gewerblicher, gemeinnütziger und privater Nutzung zu gewährleisten (das heißt kleine Gewerbe, Nahversorgungseinrichtung, Cafe, Familienzentrum, Jugendhilfeeinrichtung, Tageseinrichtung für Kinder, bezahlbare Miet-/ Eigentumswohnungen, behindertengerechte Wohnungen, Tiefgarage mit ausreichender Parkplatzkapazität).

Die Stadt verzichtet dabei auf Einnahmen, die sie bei einer ausschließlichen Investorenlösung erzielen könnte, und sichert so ihr eigenes Konzept einer bürgernahen Gestaltung und Bebauung.

Kommentare

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Ich bin sehr für Erbpacht, denn durch die Erbpacht, möglich wären evtl. 4 % des Werts/Jahr, käme auch noch Geld herein und der Grund und Boden bleibt in städtischem Eigentum. Wenn die Stadt städtischen Grund und Boden verkauft, ist der engültig verloren. Selbst wenn die Stadt für preiswerten Wohnungsbau den Grund billiger hergibt, gibt es keine Garantie, dass man dann da auch später preiswerter wohnen kann. Denn dann kann auch teurer wieder verkauft werden und die Stadt hat darauf keinen Einfluss mehr.