Nr. 12503 | von: Gast | Stadtbezirk: Stuttgart (gesamt) | Thema: Sicherheit, Ordnung | Wirkung: kostenneutral Für unsere Stadt ist der Vorschlag:Ergebnis (nur gut):256weniger gut: -200gut: 256Meine Stimme: keine Platz: 1427in: 2015Verbieten, da völlig unnötige Belastung der Umwelt, und entsprechende Ahndung Kommentare 4 Kommentare lesen Bobby | 21.02.15 An manchen Tagen kann man kein Fenster aufmachen, da es verkohlt riecht, ich finde hier muss die Stadt auch mehr aufpassen, was da so in den Öfen landet und im Garten verbrannt wird mitten im vom Feinstaub belasteten Stuttgart hometown | 21.02.15 Ich glaube was den Feinstaub angeht, ist der Autoverkehr schlimmer. Oder diese verflixten Laubgebläse. Das bläst hauptsächlich den Staub in die Luft und macht dazu noch Krach. Total nervig diese Dinger. uhu2 | 26.02.15 Mich stört dieser übermäßige Einsatz von Benzinrasenmähern mehr. Die lassen doch auch jede Menge Schadstoffe in die Luft und sind dazu noch laut! Pfundsstadt | 27.03.15 Ein Gartenfeuer muss grundsätzlich beim Ordnungsamt beantragt werden und werden nur in Ausnahmefällen genehmigt (i.d.R. nicht im Stadtgebiet). Man kann also jederzeit die Polizei anrufen, um zu prüfen, ob genehmigt.
Bobby | 21.02.15 An manchen Tagen kann man kein Fenster aufmachen, da es verkohlt riecht, ich finde hier muss die Stadt auch mehr aufpassen, was da so in den Öfen landet und im Garten verbrannt wird mitten im vom Feinstaub belasteten Stuttgart
hometown | 21.02.15 Ich glaube was den Feinstaub angeht, ist der Autoverkehr schlimmer. Oder diese verflixten Laubgebläse. Das bläst hauptsächlich den Staub in die Luft und macht dazu noch Krach. Total nervig diese Dinger.
uhu2 | 26.02.15 Mich stört dieser übermäßige Einsatz von Benzinrasenmähern mehr. Die lassen doch auch jede Menge Schadstoffe in die Luft und sind dazu noch laut!
Pfundsstadt | 27.03.15 Ein Gartenfeuer muss grundsätzlich beim Ordnungsamt beantragt werden und werden nur in Ausnahmefällen genehmigt (i.d.R. nicht im Stadtgebiet). Man kann also jederzeit die Polizei anrufen, um zu prüfen, ob genehmigt.
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