Gefahrenstelle an der Reiherstraße in Möhringen beseitigen

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Stadtbezirk: 
Möhringen
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Thema: 
Sicherheit, Ordnung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

126
weniger gut: -77
gut: 126
Meine Stimme: keine
Platz: 
2801
in: 
2015

Vor dem Haus Reiherstraße 21/1 in Möhringen ist eine Engstelle. Wenn sich dort Radfahrer und Fußgänger begegnen ist das sehr gefährlich, denn dieser Weg ist die Verbindung zwischen Balinger- und Vaihingerstrasse.

Kommentare

5 Kommentare lesen

Dann sollte einer von den beiden absteigen, und jetzt bitte mal raten wer ...

Gefährlich, aber ja; das ist aber nun wirklich eine Art illegaler Schleichweg, bzw. eben ´ne klassische Abkürzung für Leute in Zeitnot, dafür halt auch eine kleine Mutprobe, vor allem bei Dunkelheit! Ärgert mich schon auch immer, aber wichtig ist wohl was anderes.

@Konrad: demnach finden Sie den Vorschlag gut, denn wer absteigt kann nicht fahren, also ist der Weg offensichtlich nicht leicht be_fahr_bar. Wie ein Fußgänger absteigen soll, kann ich mir nicht vorstellen (bitte nochmal den Vorschlagstext bzgl. "beide" lesen). Soll etwa ein Rollifahrer aussteigen, meinen Sie das? Finden Sie es normal, dass auch ein Autofahrer an Engstellen aussteigt und sein Fahrzeug schiebt?
@Louisetherese: 1) es ist nicht illegal dort zu fahren. 2) hat nix mit Zeitnot zu tun. Alternativ könnte man als Radfahrer sich in den Stau auf der Leinenweberstr. stellen. Bitte stellen Sie sich entsprechend weit links auf, damit die Radler gem StVO Par.5 Abs.8 auch genügend Platz zum Überholen haben. 3) wichtig muss jeder für sich selbst entscheiden. Wenn Sie also gerne im Stau stehen, bitte.

@beide: jeder Radfahrer ist ein Autofahrer weniger im Stau, bzw. bei Schülern ein Mamatxi weniger. Zudem lernen die Schüler das Rad als prima Verkehrsmittel schätzen. Routen abseits der großen Verkehrsadern machen das Vorankommen eben attraktiv.

@galeo: Der Weg ist schmal, also muss der Radfahrer absteigen, fertig. Es sei denn es wäre ein offizieller Radweg, dann sollte dieser die vorgesehene Mindestbreite haben. Ist es aber nicht. Wenn es ein offizieller Weg wäre, hätte der Weg die benötigte Breite. Gemeinsam im Strassenverkehr bzw. im öffentlichen Raum unterwegs zu sein, bedeutet Rücksicht zu nehmen und nicht dass der Schnellere bzw. der Fahrradfahrer Recht hat!

gar nix fertig. Bitte lassen wir diese Stammtischpolemik und halten uns an die bestehenden Gesetze. In der StVO gibt es keine Mindestbreite von Wegen für irgendwelche Fahrzeuge, ab denen sie benutzt werden dürften (wäre schick, wenn ich nur noch Radwege benutzen müsste, die die Breite haben, aber das gehört nicht hierher). Andere Gesetze sind mir nicht bekannt und Waldgesetz greift hier nicht.
Ebenso ist nirgends gefordert, dass Fahrzeuge an Engstellen geschoben werden müssten. Andernfalls bitte belegen. (Anm: man stelle sich das mal bei Autos vor...). Es ist ebenso sachlich falsch, das Radfahrer nur auf Radwegen fahren dürften. Es ist ein offizieller Weg, ja, kein Radweg, auch ja, aber aus dieser Kombination folgt noch lange nicht, dass ein Rad dort nicht fahren dürfte. Z.B. ein Zeichen 239 steht dort nicht. Es ist kein Gehweg.
Offensichtlich sind wir uns ja einig, dass es dort eng ist. Es wäre ein Leichtes (und auch billiges) den Weg zwischen Zaun und SSB-Geländer von Grünzeug zu befreien, den Belag zu erneuern und Zu- und Abfahrt befahrbar anzuschrägen. (Für alle, die die Stelle nicht kennen, es handelt sich um gerade mal ca. 20 Meter)