Einbahnstraßenregelung in der Steiermärker Straße aufheben

|
Stadtbezirk: 
Feuerbach
|
Thema: 
Verkehr
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

142
weniger gut: -125
gut: 142
Meine Stimme: keine
Platz: 
2664
in: 
2015

Ich schlage vor, die vor etwas über einem Jahr testweise eingeführte Einbahnstraßenregelung von der Linzer Straße in Richtung Westen wieder aufzuheben. Diese Regelung führt zu erheblichen Umwegen für alle, die aus den Wohngebieten (Hattenbühl, Bubenhaldenstraße, Schelmenäcker, ...) in Richtung Weilimdorf, B295 oder auch den Vogel Garagen unterwegs sind. Dieser Verkehr wird in den unteren Bereich der Linzer Straße und in die Wiener Straße verlagert, welche beide schon stark belastet sind.

Ich schlage vor, diese Einbahnstraßenregelung ersatzlos zu streichen und nicht zum Ausgleich eine Sperrung an anderer Stelle einzurichten (Siehe auch https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/12210). Als Begründung für die verschiedenen Beschränkungen der letzten Jahre im Bereich dieser Kreuzung wird immer wieder angeführt, den Durchgangsverkehr, der den Feuerbacher Tunnel umfahre, abschrecken zu müssen. Das halte ich für wenig plausibel. Stattdessen erlebe ich, dass die Steiermärker Straße vor allem auf Kosten der Linzer Straße vom Anliegerverkehr der Wohngebiete entlastet wird.

Kommentare

1 Kommentar lesen

Damit gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Leider wird bei solchen Planungen nie berücksichtigt wie dann der Verkehr verlagert wird. Aber in den Planvorschriften wird auch von einer Prüfung nach einer angemessenen Zeit hingewiesen. Leider wird das immer ignoriert. Eben immer nach dem Motto, ich möcht meine Ruhe und fahre selbst mit dem Auto dann vor anderen Haustüren...