Als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer gilt der Einheitswert, der nach einer sehr veralteten Methode ermittelt wird und wenig mit dem Wert der Grundstücke zu tun hat.
Für ein neuwertiges Reihenhaus mit bekanntlich kleinem Handtuchgrundstück (in Stuttgart i.d.R. 200-300 m²) sind vergleichbare, teilweise auch deutlich höhere Grundsteuern zu bezahlen, als für ältere freistehende Ein-/Zweifamilienhäuser mit deutlich größeren Grundstücken.
Viele dieser Häuser wurden in den letzten Jahrzehnten aufwändig renoviert, der Wert dieser Gebäude ist häufig/meist deutlich höher als der für einen "Reihenhausturm".
Die Stadt Stuttgart sollte sich dafür einsetzen, dass die Einheitswertberechnung modernisiert wird. Dies würde zum Einen zu einer gerechteren Grundsteuerbezahlung und andererseits vermutlich auch zu einer deutlich höheren Grundsteuereinnahme führen, da für unzählige hochwertige Altgebäude im Stadtgebiet deutlich zu niedrigere Werte bezahlt werden.
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