Keine neuen Spielhallen in Zuffenhausen erlauben

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Stadtbezirk: 
Zuffenhausen
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

522
weniger gut: -33
gut: 522
Meine Stimme: keine
Platz: 
103
in: 
2015

Wir haben in Zuffenhausen schon genug Spielhallen, wir brauchen keine weiteren mehr. Daher Verbot von neuen Spielhallen in Zuffenhausen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Der Bebauungsplan "Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 251)" ist nun seit fast einem Jahr in Kraft. Er schränkt die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten erheblich ein. So sind neue Vergnügungsstätten nur noch in einem Teilbereich der Ortsmitte ausnahmsweise zulässig. Außerdem wurde für Spielhallen und Wettbüros ein Mindestabstand von 100 m zu bestehenden Betrieben definiert. Spielhallen und Wettbüros dürfen ferner nicht mehr in den Erdgeschossen eingerichtet werden.

Stand Dezember 2017:
Der Bebauungsplanes Zu 251 hat sich verzögert und nun im Oktober 2017 beschlossen.

Stand 2016:
Die Umsetzung des Vorschlags erfolgt im Rahmen der Umsetzung der im Jahr 2012 beschlossenen gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeption, welche sukzessive in Planrecht überführt wird. Der Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 251) wurde gefasst. Voraussichtlich im 1. Quartal 2017 wird der Bebauungsplan Zu 251 vom Gemeinderat zur Satzung beschlossen und Rechtskraft erlangen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen der Planberatungen hat man sich für den Personalerhalt beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung ausgesprochen, damit die Umsetzung der Vergnügungsstättenkonzeption weiter erfolgen kann.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zur erheblichen Einschränkung von Spielhallen und Wettbüros insbesondere in Zuffenhausen hat die Landeshauptstadt Stuttgart einiges getan. Auf Basis einer 2012 aufgestellten gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeption zur Steuerung von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Nutzungen (siehe Gemeinderatsdrucksache Garten-, Forst- und Friedhofsamt0/2012) ist 2013 ein Bebauungsplanverfahren für den gesamten Stadtbezirk Zuffenhausen eingeleitet worden (Gemeinderatsdrucksache 1107/2013). Dieses hat zum Ziel, dass die Neuansiedlung von Spielhallen und Wettbüros im Erdgeschoss ausgeschlossen wird und solche Nutzungen nur noch in einem vertretbaren räumlichen Abstand in einem eng umrissenen Gebiet zugelassen werden. Es ist vorgesehen, dass der Gemeinderat im Sommer/Herbst 2015 den sogenannten Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan trifft.

Darüber hinaus greifen einschränkende Regelungen durch das vorhandene Sanierungsgebiet „Ortsmitte Zuffenhausen“. Es handelt sich um den Bereich der Unterländer Straße und Ludwigsburger Straße. In diesem Bereich kann die sanierungsrechtliche Genehmigung zur Errichtung von Spielhallen und Wettbüros durch die aktuelle Festsetzung als Sanierungsgebiet aufgrund des bestehenden Sanierungsziels „Verhinderung von störenden Nutzungen wie Spielhallen“ versagt werden. Dies ist auch schon geschehen.

Ferner erhalten die Eigentümer, deren Gebäude im Rahmen der Stadtsanierung seitens der Landeshauptstadt Stuttgart gefördert werden eine grundbuchrechtliche Eintragung, dass sich nach erfolgter Modernisierung keine Vergnügungsstätten im Gebäude ansiedeln dürfen.

Nicht zuletzt greifen die restriktiven Regelungen des Landesglücksspielgesetzes des Landes Baden-Württemberg zur Vermeidung von Spielsucht. Danach sind in einem Abstand von jeweils 500 m zu einer schon bestehenden Spielhalle und zu Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten (wie z. B. Schulen, Jugend-freizeitstätten etc.) keine neuen Spielhallen erlaubt.

Bezirksbeiratshinweis: 

In voller Übereinstimmung mit dem Bezirksbeirat.

Kommentare

5 Kommentare lesen

Ich kann nur zustimmen.

Das Stadtbild allgemein ist furchtbar! Eine Spielhalle nach der anderen! Vor allem der Bahnhofsvorplatz in Zuffenhausen bei der Bücherei ist eine Schande!

Ich kann auch nur zustimmen.

Absolut richtig diese Aussage. In Zuffenhausen gibt es Spielhallen vis-a-vis vom Kindergarten (Elsässerstr.) und ich muss dann meinen Kinder erklären, was das ist. Furchtbar!!! Genauso deplaziert sind die Spielhallen neben unserem sog. Kulturzentrum. Bücherei und Musikschule wird doch vorrangig durch Kinder besucht.

Ich würde sogar beantragen, die bestehenden Spielhallen zu schließen. Es gibt ein Casino im SI-Centrum.